Analog zu der föderalen Struktur des Bundesstaates Österreich existiert in jedem der neun Bundesländer auch eine eigene FPÖ-Landespartei. Diese sind laut den FPÖ-Satzungen ein Organ der Bundespartei und finanziell sowie organisatorisch von dieser unabhängig. An der Spitze steht der Landesparteiobmann oder die Landesparteiobfrau.
Die neun Landesparteien
Alle Landesparteien haben eine eigene Rechtspersönlichkeit und dürfen über eigene Satzungen verfügen. Diese müssen aber mit den Bundessatzungen der FPÖ sinngemäß übereinstimmen. Organisatorisch setzt sich eine Landespartei aus Bezirksparteien – diese stimmen mit den staatlichen Verwaltungsbezirken und den Städten mit eigenem Statut überein – und auf Gemeindeebene aus den einzelnen Ortsgruppen zusammen.
Als wichtigstes Organ der Landesparteien gilt darüber hinaus der Landesparteitag. In seine Zuständigkeit fällt die Wahl des Landesparteiobmannes beziehungsweise der -obfrau. Zudem wird vom Landesparteitag der Landesparteivorstand bestellt, dem die unmittelbare Führung der Geschäfte der Landespartei obliegt. Für die bundesweite Koordination ist unter anderem der Bundesparteivorstand als Führungsorgan der FPÖ wesentlich, in dem alle neun Landesparteiobleute mit Sitz und Stimme vertreten sind. Als Beratungsgremium existiert auch die Obleutekonferenz – diese setzt sich aus dem Bundesparteiobmann und den Landesparteiobleuten zusammen. Außerdem ist die Verwaltung der Mitglieder in der FPÖ eine zentrale Aufgabe der jeweiligen Landespartei. Sie ist auch für die Einhebung der Mitgliedsbeiträge verantwortlich. Es gibt daher keine gesonderte Bundespartei- oder Landesparteimitgliedschaft.
FBI: Im Auftrag der staatsbürgerlichen Bildungsarbeit.
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