Nachdem sich immer mehr Leute gegen das Diktat des Gender-Neusprech auflehnen, hat nun das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Beschwerde einer 82-jährigen Frau gegen das sogenannte “generische Maskulinum” in Sparkassen-Formularen abgewiesen. Demnach dürfen Unternehmen in ihren Vordrucken weiter auf ausdrücklich weibliche Personenbezeichnungen verzichten.
Klage gegen Sparkasse erfolglos
Die Saarländerin hatte gegen ihre Sparkasse geklagt, weil sie in einem Formular nicht explizit in der weiblichen Form als “Kundin” angesprochen wurde. Der Bundesgerichtshof urteilte daraufhin 2018, das generische Maskulinum sei im Sprachgebrauch üblich und bedeute keine Geringschätzung gegenüber Frauen. Zudem werde die Form selbst im Grundgesetz verwendet.
Womöglich ein wichtiger Präzedenzfall
Daraufhin wandte sich die Rentnerin an das Bundesverfassungsgericht, das ihr Begehr nun ebenfalls abwies, wie die Süddeutsche Zeitung berichtete. Kritiker der Gender-Ideologie haben nun ein gerichtliches Urteil, auf das sie sich bei Bedarf berufen können.