Die freiheitliche Abgeordnete Rosa Ecker hat zum angekündigten Bonus von 360 Euro für Kinder wegen der Corona-Krise viele offene Fragen.

24. Juni 2020 / 17:58 Uhr

360-Euro Familienbonus: Wird er auch für Kinder im Ausland bezahlt?

Die schwarz-grüne Bundesregierung hat im Zuge ihrer letzten Regierungsklausur die einmalige Zahlung eines „Familienbonus“ in Höhe von 360 Euro angekündigt. Dieser „Bonus“ soll für alle Kinder gleich hoch sein, die Anspruchs-Voraussetzung ist der Bezug der Familienbeihilfe. Für die freiheitliche Abgeordnete Rosa Ecker bleiben dazu viele Fragen offen. Sie hat daher an die zuständigen ÖVP-Minister, im konkreten Familienministerin Christine Aschbacher und Finanzminister Gernot Blümel, parlamentarische Anfragen eingebracht.

Wann gilt der Stichtag?

Fraglich ist, ob dieser Bonus aus dem hochverschuldeten Familienlastenausgleichsfonds bezahlt wird (er soll bereits mehr als drei Milliarden Euro Schulden haben), oder ob, wie beim Kinderabsetzbetrag, das allgemeine Budget herangezogen wird. Auch stellt sich die Frage, ab welchem Stichtag der Bezug für die Auszahlung gilt. Keinen Anspruch kann es für ein Kind geben, wenn die Voraussetzungen, etwa die Vollendung des 18. Lebensjahres, nicht mehr erfüllt sind. Auch zu hinterfragen ist, ob für Kinder, die kurz vor dem Stichtag der Auszahlung auf die Welt gekommen sind, der Familienbonus gilt.

Die Familienbeihilfe kann von Eltern auch bezogen werden, wenn das Kind im Ausland wohnt und einer der Eltern entweder in Österreich oder in jenem Staat, wo das Kind lebt, erwerbstätig ist, oder einen Rentenanspruch hat. Es stellt sich die Frage, ob die 360 Euro auch in diesem Fall bezahlt werden, oder ob der Betrag, wie Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag, indexiert wird.

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