Vor dem Bundesverfassungsgericht unterlag Horst Seehofer der AfD: Er hatte die Webseite seines Ministeriums missbraucht, um gegen die AfD zu hetzen.

10. Juni 2020 / 12:09 Uhr

AfD siegt vor Verfassungsgericht gegen Seehofer

Die AfD hat vor dem Bundesverfassungsgericht einen wichtigen Sieg gegen Innenminister Horst Seehofer errungen: Die Partei hatte geklagt, weil Seehofer im September 2018 in einem Interview mit der Deutschen Presseagentur (dpa) die AfD als “staatszersetzend” bezeichnet hatte. Weil das Interview auch zwei Wochen lang auf der Webseite des Bundesinnenministeriums zu lesen war, warf die AfD dem CSU-Minister vor, staatliche Ressourcen für die Verbreitung seiner parteipolitischen Kritik an der Partei zu missbrauchen.

Webseite des Innenministeriums missbraucht

Wie erwartet, gaben die Verfassungsrichter in Karlsruhe nun dem Antrag statt: Sie stellten fest, dass Seehofer mit seinen Äußerungen auf der Seite seines Ministeriums das Recht der AfD auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb verletzt hat. Mit dem Amt verbundene Ressourcen wie etwa der Internetauftritt des Innenministeriums dürfen nicht für den parteipolitischen Wettbewerb genutzt werden, wie Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung sagte:

Die Zulässigkeit der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung endet dort, wo Werbung für oder Einflussnahme gegen einzelne im politischen Wettbewerb stehende Parteien oder Personen beginnt.

Kritik an Bundespräsident Auslöser für Seehofers Schimpferei

Der Auslöser von Seehofers Pöbel-Attacke war damals eine scharfe Kritik an Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier seitens der AfD-Bundestagsfraktion. Die Fraktion warf Steinmeier damals vor, für das “Wirsindmehr“-Konzert in Leipzig und damit für die zeitweilig vom Verfassungsschutz beobachtete linke Band “Feine Sahne Fischfilet” Werbung gemacht zu haben – sehr zum Unmut von Seehofer: Der verbat sich die Kritik am Bundespräsident und nannte die AfD wegen der Vorwürfe gegen Steinmeier “staatszersetzend” und “für unseren Staat hochgefährlich”.

“Wir haben das Recht auf unserer Seite”

Erfreut zeigt man sich über das Urteil bei der AfD: Bundessprecher Jörg Meuthen nannte das Urteil einen “wichtigen Beitrag zur politischen Hygiene in Deutschland”, sein Co-Sprecher Tino Chrupalla betonte:

Der Bundesvorstand wird AfD-Wähler und Parteimitglieder auch weiterhin vor Diffamierungen schützen. Die etablierten Parteien mögen mit der Moral spielen, wir haben das Recht auf unserer Seite.

Der Ehrenvorsitzende der Partei, Alexander Gauland, hatte bei einer vorangegangenen Verhandlung vor dem Verfassungsgericht im Februar gesagt, dass Seehofer sich eben nicht nur einen Ausrutscher im “Bierzelt” geleistet habe:

Wenn ich auf der Internetseite eines Ministeriums etwas veröffentliche, dann sieht es so aus, als ob es die staatliche Amtsautorität ist und dass die Beschimpfung der AfD dann sozusagen schon Teil des Staates ist. Und genau das geht nicht.

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