Die Vorkommnisse rund um die Bild und Tonaufzeichnungen im laufenden Buwog-Strafprozess lässt die Rechtsanwaltskammer Wien (RAK) jetzt in Sachen Rechtsstaatlichkeit Alarm schlagen. So könne laut RAK-Wien die Rechtsstaatlichkeit weder durch die Corona-Pandemie, noch in laufenden Prozessverfahren disponibel sein. Insbesondere auch dann nicht, wenn es um den Einsatz digitaler Hilfsmittel geht.
Der Wiener RAK-Präsident Michael Enzinger findet zum Umgang des Strafgerichts in der Buwog-Causa mit Bild- und Tonaufnahmen klare Worte. Die zuletzt bekanntgewordenen Vorfälle über Missbrauch von Bild- und Tonaufzeichnungen im BUWOG-Prozess seien indiskutabel.
Grundrecht auf Schutz der Persönlichkeit und Privatsphäre
Laut Enzinger dürfe die Nutzung digitaler Hilfsmittel das Grundrecht auf Schutz der Persönlichkeit und Privatsphäre nicht gefährden. Auch durch die Menschenrechtskonvention definierte Recht von Beschuldigten auf ein faires Verfahren dürfe nicht in Frage gestellt werden. Insbesondere die Kommunikation zwischen Mandaten und Verteidiger müsse absolut geschützt werden. Das sei ein Tabu für Gericht und Staatsanwaltschaft, so Einzinger weiter:
Zuletzt sind immer wieder Übergriffe der Strafverfolgungsbehörden – etwa BVT – bekanntgeworden, die der Nachprüfung durch unabhängige Gerichte weitestgehend nicht standgehalten haben. Die zuletzt publik gemachten Fehler der Video- und Tonaufzeichnungen im BUWOG-Verfahren sind ein weiteres trauriges Beispiel dafür, dass Rechtsstaatlichkeit auch in Österreich gefährdet ist.