“System” oder nicht: Allmächtiges Justizministerium hat via Weisenrat auch Verfahren gegen Meinl-Spitzenmanager einstellen lassen.

22. Juni 2019 / 10:33 Uhr

Akte Peter Weinzierl: “System Pilnacek” oder Hausbrauch im Justizministerium?

Wieder ist ein Fall an die Öffentlichkeit gekommen, wo sich Strafjuristen über die Vorgangsweise nur wundern können. Wie das Nachrichtenmagazin Profil berichtet, soll es im Fall des Meinl-Bankdirektors Peter Weinzierl zu einer regelrechten Verfahrenverschleppung gekommen sein. Gut informierte Kreise im Justizministerium rätseln nun darüber, ob es sich dabei wiederum um einen Fall aus dem “System Pilnacek” oder um einen unter ÖVP-Justizministern eingeführten Hausbrauch bei gewissen Strafverfahren handelt. So soll die Akte Weinzierl nicht weniger als vier Jahre unerledigt liegen gelassen worden sein:

Im März 2013 wollte die Staatsanwaltschaft (StA) Eisenstadt den damaligen Meinl-Bankdirektor Peter Weinzierl wegen übler Nachrede anklagen, nachdem er den einst fallführenden Staatsanwalt Markus Fussenegger (StA Wien) und Richterin Bettina Deutenhauser (LG Wien) öffentlich mehrfach beleidigt hatte. Das Justizministerium ließ einen Vorhabensbericht der StA Eisenstadt vier Jahre lang unerledigt liegen, ehe der gegen Weinzierl gerichtete “Strafantrag” mit Billigung des Weisungsrats im März 2017 eingestellt wurde.

Straflandesgericht Wien und Staatsanwaltschaft ausgehebelt

Der sogenannte “Weisenrat” im Justizministerium hatte sowohl das Straflandesgericht Wien als auch die Staatsanwaltschaft einfach entscheidungsmäßig ausgehebelt. Wie Profil berichtet, wurden entsprechende Ermächtigungen zurückgezogen:

Nach “profil”-Recherchen hatten ursprünglich sowohl Fussenegger als auch Deutenhauser und deren Vorgesetzte Maria-Luise Nittel (StA Wien) und Friedrich Forsthuber (Landesgericht Wien) ihr ausdrückliches Einverständnis gegeben, Peter Weinzierl strafrechtlich verfolgen zu lassen. Ende 2016 wurden diese “Ermächtigungen” jedoch zurückgezogen, wie Nittel und Forsthuber gegenüber “profil” bestätigten.

Interims-Justizminister Clemens Jabloner hat nun mit einer kürzlich erlassenen “General-Weisung” versucht, die bisherige Weisungpraxis unter ÖVP-Justizministern und Sektionschef Christian Pilnacek auf nachvollziehbare Beine zu stellen.

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