Die beispiellose illegale Einwanderungswelle der Jahre 2015 und 2016 ist von den Behörden noch immer nicht abgearbeitet. Immer noch sind mit Stand von Ende März 2020 rund 25.000 Verfahren offen. Dabei sind in den Jahren 2018 und 2019 kaum mehr als jeweils 10.000 Asylanträge gestellt worden. Wie sich jetzt zeigt, nimmt auch die Belastung des Verfassungsgerichtshofs mit Asylverfahren weiterhin konstant zu.
Rückstau im Justizministerium
Bei der ersten Entscheidungsinstanz im Innenministerium gibt es kaum noch einen nennenswerten Rückstau. 3.792 Verfahren sind dort anhängig. Das entspricht etwa den Asylantragszahlen der ersten drei Monate dieses Jahres. Der große Rucksack hängt nach wie vor in der zweiten Instanz – bei dem zum Justizministerium gehörigen Bundesverwaltungsgericht. Dort sind rund 21.000 Verfahren offen. Es geht großteils um Personen, die in der Unterinstanz als nicht schutzwürdig eingestuft wurden.
Asylbeschwerden türmen sich beim Höchstgericht
Der Löwenanteil der offenen Verfahren betrifft mit 9.368 Fällen Personen aus Afghanistan, gefolgt von Irakern (4.442) und Iranern (1.910).
Wie jetzt die Beantwortung einer im Rahmen der Budgetverhandlungen gestellten Anfrage der FPÖ-Verfassungssprecherin Susanne Fürst zeigt, ist der Rechtsweg für viele Asylwerber mit einem negativen Urteil der zweiten Instanz nicht zu Ende. Viele gehen, von NGOs und Anwälten bestens beraten, bis vors Höchstgericht.
Kosten überstiegen 2019 Grenze von drei Millionen Euro
54 Prozent aller Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) im Jahr 2018 betrafen Asylfälle. 2019 stieg dieser Anteil sogar noch auf 62 Prozent. Pro Jahr musste der VfGH mehr als 3.000 Asyl-Entscheidungen treffen. Die Kosten dafür sind enorm: 2,9 Millionen Euro im Jahr 2018, gar 3,3 Millionen im Jahr 2019.