Fehlerhafte Verordnungen der Bundesregierung führen deren Aussage „Wir haben alles richtig gemacht!“ ad absurdum. Nun zweifeln Juristen sogar an der Gastro-Verordnung, die den Gästen das Verweilen im Lokal nur bis 23 Uhr gestattet.
Fehlerhafte Gastro-Verordnung
Die Sperrstunde um 23 Uhr sei nicht gültig, meint der Salzburger Rechtsanwalt Christian Harisch. Denn in der Corona-Verordnung stehe nur, dass der Gast das Lokal nach 23 Uhr nicht mehr betreten darf. Von einem Verweilen, von einer Konsumation nach 23 Uhr sei in dieser Verordnung explizit nicht die Rede. Im Gegensatz zum bisherigen Sperrstunden-Gesetz, in dem das alles genau geregelt ist.
Verfassungsjurist: “So einfach kann man es sich nicht machen”
Tatsächlich heißt es in der derzeit gültigen Verordnung nur:
Der Betreiber darf das Betreten der Betriebsstätte für Kunden nur im Zeitraum zwischen 06.00 und 23.00 Uhr zulassen.
Das Gesundheitsministerium des Grünen Rudolf Anschober erklärte gegenüber dem Sender Servus TV, dass damit auch Aufenthalt und Konsumationen im Lokal gemeint seien. Doch Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk stellt klar: So einfach könne man es sich nicht machen. Ebenfalls im Servus TV sagte er:
Nun ist es so, dass bei Strafrecht-Vorschriften ein sehr strenger Maßstab an die Klarheit und Präzision dieser Regelungen angelegt wird. Das heißt, diese Regelung ist zumindest unpräzise, und ich würde meinen, es stellt sich hier sehr wohl die Perspektive, dass man aufgrund dieser Regelung nicht bestrafen darf.
Rechtsauslegung der Regierung sorgt für Wirbel
Es ist ja nicht das erste Mal, dass die Regierung mit ihrer Rechtsauslegung für Wirbel sorgt. Im April hieß es noch, dass Privatbesuche verboten seien und dass man die Wohnung nur in Ausnahmefällen verlassen dürfe, etwa zum Einkaufen oder dem Weg zur Arbeit. Aber auch diese Ausgangsbeschränkungen waren laut einem Gerichtsurteil aus Niederösterreich nie wirklich gültig.
Gute Nachrichten also für Bundespräsident Alexander Van der Bellen, der nach seinem Sperrstunden-Verstoß beim Nobelitaliener womöglich straffrei davonkommen könnte. Er hätte sich für seinen Fauxpas nicht einmal entschuldigen müssen, hätte er die Gastro-Verordnung ordentlich gelesen.