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Autopsie

Autopsien an “Corona-Toten” wurden in Italien verboten – zum Schaden der Patienten.

18. Mai 2020 / 23:12 Uhr

“Corona-Tote”: Autopsien nicht nur politisch unerwünscht, sondern verboten

Nachdem bekannt wurde, dass Italiens erster “Corona-Toter” gar nicht an Covid-19 verstorben ist, werden immer mehr Fragen in den italienischen Medien gestellt. So etwa, warum nicht sofort Autopsien durchgeführt wurden, wie sie jetzt, nach Monaten, beim vermeintlichen ersten Corona-Toten die sensationellen Erkenntnisse erbrachten?

Und warum wurden auch in anderen Ländern, etwa in Österreich, keine Autopsien durchgeführt? In der Bundesrepublik Deutschland wurde das seltsame Schweigen durch den Leiter der Rechtsmedizin Hamburg, Klaus Püschel, durchbrochen, dessen Ergebnisse die italienischen Erkenntnisse bestätigen, wonach die meisten in der Statistik als “Corona-Tote” geführten Verstorbenen an Thrombosen und tödlichen Lungenembolien starben.

Keine „Verschwörungstheorie“: Regierung verbot Autopsien

In Italien hatte die Regierung Autopsien verboten. Inzwischen liegt der Beweis schwarz auf weiß vor. Das Verbot ist im Rundschreiben „Notstandsrichtlinien in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie betreffend den Sektor Bestattungen, Friedhöfe und Krematorien“ der Generaldirektion der Gesundheitsprävention des Gesundheitsministeriums enthalten, unterzeichnet von Generalsekretär Giuseppe Ruocco, ergangen an den Zivil- und Katastrophenschutz, den Gemeindeverband, die Ärztekammern und andere Standesvertretungen der Gesundheitsberufe und der Apotheker. Erlassen am 22. Februar, wiederholt durch Aktualisierungen am 17. und 29. März und zuletzt am 2. Mai mit der Nr. 15280, zwischendurch unterzeichnet durch den Generaldirektor der Generaldirektion, Claudio D’Amario, so am 1. und 8. April mit der Nr. 12302.

Verbot für „Zeitraum der Notfallphase“

Unter Punkt C „Autopsien und diagnostische Überprüfungen“ heißt es im Paragraph 1:

Während des gesamten Zeitraums der Notfallphase sollten in Covid 19-Fällen keine Autopsien oder diagnostischen Überprüfungen durchgeführt werden, sowohl wenn sie während Hospitalisierung auf eine Krankenstation starben als auch wenn sie zu Hause starben.

Warum sollte die Durchführung unterbleiben, gerade in einem Moment, da Information dringend notwendig war, um dem Virus begegnen zu können?

Keine Ansteckungsgefahr bei Leichen

Ein mit Coronavirus Infizierter stellt mit seinem Tod keine Infektionsquelle mehr dar, da er nicht mehr atmet und daher das Virus nicht mehr in seiner Umgebung freisetzt. Es existierten nie Gefahrensituationen, die eine sofortige Verbrennung der Verstorbenen, wie sie in Italien durchgeführt wurden, notwendig machten.

Im Punkt 2 des Rundschreibens wurde sogar das geltende Recht eingeschränkt, indem den Justizbehörden empfohlen wird, auf die Anordnung von Autopsien zu verzichten, also auch solcher, die normalerweise von Amts wegen angeordnet werden. Laut Rundschreiben solle man sich auf die „äußere Begutachtung beschränken“, doch damit lässt sich keine Todesursache präzise feststellen.

Wie viele Verstorbene könnten jetzt noch leben?

Wären von Anfang an die naheliegenden Autopsien erfolgt, wäre der schwerwiegende Fehler, der Italien lange an die Spitze der “Corona-Toten” setzte, vermeidbar gewesen. Mit allen seinen Auswirkungen auf viele andere europäische und außereuropäische Länder.

Gerade Italien musste bei Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) für seine Radikalmaßnahmen herhalten; er übernahm nicht nur die Angstmacherei aus Italien, sondern unterließ die Untersuchung der vermeintlichen “Corona-Toten” ebenfalls. Mit all seinen Folgen für mehr als eine Million Österreicher, die nun ohne oder in prekären Arbeitsverhältnissen leben, und vor allem jene, die man mit Covid-19 sterben ließ.

Wie konnten solche gravierenden Fehler passieren? Wir warten gespannt auf Antworten.

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