Schnell geschossen, wenig durchdacht! So könnte man eine Vielzahl von Verordnungen bezeichnen, die im Zuge der Coronakrise von der Bundesregierung erlassen wurden. Auch bei der Einreise hakt es, wie ein praktisches Beispiel beweist.
Bundesdeutsche gegenüber Österreichern bevorzugt
Montag vor einer Woche wollten zwei Arbeitskollegen aus der Schweiz nach Österreich auf Kurzurlaub kommen.
Er, bundesdeutscher Staatsbürger und Kellner in Klosters, kam ganz ohne Probleme über die österreichische Grenze, weil er angab, zu seiner Tochter in Feldkirch in Vorarlberg fahren zu wollen.
Sie, österreichische Staatsbürgerin und Rezeptionschefin in Klosters, gab bei den österreichischen Grenzbeamten an, ihre Mutter, die schwer erkrankt sei, in Wien zu besuchen. Das erwies sich als schwierig: Sie musste sich verpflichten, entweder 14 Tage in Quarantäne zu gehen oder einen Test zu machen. Erst dann durfte sie über die Grenze.
Mit Auflagen schikaniert
Diese Logik muss einer einmal nachvollziehen können. Ein Vater will sein Kind sehen und darf, sogar als fremder Staatsangehöriger, ohne Auflagen die Grenze passieren. Eine Tochter, österreichische Staatsbürgerin, will ihre erkrankte Mutter besuchen, und wird mit Auflagen schikaniert.
Die junge Dame ging übrigens nicht in Quarantäne, weil sie wieder zurück in die Schweiz musste, um ihrer Arbeit nachzugehen. Also machte sie einen Test in einem Wiener Institut um 110 Euro. Am Sonntag fuhr sie mit dem Zug zurück und wurde an der Grenze nur nach der Arbeitsbestätigung für die Schweiz gefragt – den teuren Test machte sie ganz umsonst.