Die Annäherung der westlichen Kultur an islamische Bräuche kostet Geld – in diesem Fall Steuergeld britischer Bürger. Nach einer missglückten Gesetzesreform beziehen Witwen einer im Islam erlaubten polygamen Ehe noch mehr finanzielle Unterstützung, als dies bisher ohnehin schon der Fall war.
Bisher waren in Großbritannien polygame Ehen anerkannt, sofern sie in Ländern geschlossen wurden, in denen dies legal ist. In Bezug auf das Wohlfahrtssystem bedeutete dies bisher, dass der Mann und seine Erstfrau eine Unterstützung von rund 140 Euro erhalten, während weiteren Frauen im gleichen Haushalt um die 50 Euro zustehen. Britische Minister kündigten an, diese "absurde" Unterstützung der Vielweiberei zu beenden – und holten zu einem gewaltigen Schildbürgerstreich aus.
Zweitfrauen gelten nun als alleinstehend – un kassieren noch mehr
Islamische polygame Ehen werden ab nächstem Jahr nun überhaupt nicht mehr anerkannt. Doch diese Taktik bringt eine Hintertür mit sich, die Muslimen mit ihren Frauen noch viel mehr Steuergeld zuschanzt: Denn während die Ehe mit der Erstfrau noch immer als gültige Ehe anerkannt (und entsprechend unterstützt) wird, erhalten die anderen Ehefrauen im selben Haushalt nun die finanzielle Unterstützung einer Alleinstehenden – die bis zu 90 Euro pro Person beträgt. Die Zweitfrauen werden somit vom britischen Staat im selben Umfang wie alleinerziehende Mütter gefördert.
Laut der Behörde für Arbeit und Pensionen gibt es keine Möglichkeit, dieses Schlupfloch zu vermeiden: "Polygamie ist in diesem Land illegal, und es wäre falsch vom Förderungssystem, diese Arrangements zu legitimieren, indem es sie in irgendeiner Weise anerkennt", so ein Sprecher gegenüber der Daily Mail.
Österreich zahlt Witwenpension nur an eine Frau
Das Thema Vielehe beschäftigte jüngst auch den heimischen Sozialminister. Eine parlamentarische Anfrage des FPÖ-Sozialsprechers Herbert Kickl beantwortete Rudolf Hundstorfer (SPÖ) dahingehend, dass die polygame Ehe in Österreich bis jetzt nicht anerkannt sei und somit – unter anderem in der Frage der Hinterbliebenenleistungen – nur eine Frau als rechtmäßiger Ehepartner anerkannt wird.
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