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Das erste Volksbegehren gegen CETA war sehr erfolgreich. Das neue will die Bevölkerung noch einmal aufrütteln.

Das erste Volksbegehren gegen CETA war sehr erfolgreich. Das neue will die Bevölkerung noch einmal aufrütteln.

Neues Volksbegehren gegen CETA – jetzt unterschreiben!

Das Wirtschafts- und Handelsabkommen CETA wurde bereits ratifiziert. Dass der umstrittene Handelsvertrag mit Kanada noch nicht in Kraft ist, liegt an der fehlenden Unterschrift durch Bundespräsident Alexander Van der Bellen. Er will noch einen Spruch des Europäischen Gerichtshofes abwarten.

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Nicht warten wollen die Initiatoren des neuen Volksbegehrens. Initiator Robert Marschall fordert Van der Bellen auf, „nicht zu unterschreiben“.

Gegen Sonderklagsrechte und Schiedsgerichte

Nachdem das Volksbegehren gegen die Freihandelsabkommen CETA, TTIP und TISA im Jahr 2017 von höchst beachtlichen 562.552 Personen oder 8,88 Prozent der Wahlberechtigten unterschrieben worden war, kämpft jetzt ein neues Volksbegehren gegen den Handelsvertrag mit Kanada.

Das neue Volksbegehren richtet sich vor allem gegen die Sonderklagsrechte von Unternehmen gegen Österreich sowie gegen die Schiedsgerichte. Im Vorfeld waren 12.700 Unterstützungserklärungen gesammelt worden. Das Volksbegehren kann noch bis 1. April bei den Gemeinde- und Bezirksämtern unterstützt werden. Die Unterstützung des Volksbegehrens ist mit der elektronischen Handy-Signatur auch online auf bmi.gv.at möglich.

Kickl ruft „Woche der direkten Demokratie“ aus

FPÖ-Innenminister Herbert Kickl hat die „Woche der direkten Demokratie“ ausgerufen. Wie schon im Jahr 2018 mit Rauchen, Frauen und ORF liegen auch diesmal mehrere Volksbegehren gleichzeitig auf. Das zweite, ebenfalls von Marschall initiiert, fordert verpflichtende Volksabstimmungen bei Verfassungsänderungen, bei Staatsverträgen und bei erfolgreichen Volksbegehren ab 100.000 Stimmen. Das Volksbegehren sammelte bereits 14.721 Unterstützungserklärungen im Vorfeld.

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