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Der Asylant hatte nicht nur Anträge unter falschem Namen gestellt, sondern sich auch noch über die Verfahrensdauer beschwert – doch jetzt gibt es gar keine Staatsbürgerschaft für ihn (Symbolbild).

Der Asylant hatte nicht nur Anträge unter falschem Namen gestellt, sondern sich auch noch über die Verfahrensdauer beschwert – doch jetzt gibt es gar keine Staatsbürgerschaft für ihn (Symbolbild).

Zwei frühere Anträge unter falschen Namen: Asylant bekommt weiter keinen Pass

Ein dritter Antrag, Ermittlungen zu früheren Identitäten und zahlreiche Verwaltungsübertretungen: Die Bezirkshauptmannschaft Baden hat das Einbürgerungsansuchen eines Mannes abgewiesen. Zuvor hatte er sich über die lange Dauer des Verfahrens beschwert.

Ermittlungen führen zu früheren Anträgen

Der Mann kam im Jahr 2000 als Asylant nach Österreich. Er hatte bereits 2013 und 2018 die Staatsbürgerschaft beantragt – damals jeweils unter einem anderen Namen. Im März 2025 stellte er demnach bei der Bezirkshauptmannschaft Baden einen dritten Antrag.

Bei den Erhebungen sind die Behörden auf die früheren Identitäten und zahlreiche Verwaltungsübertretungen gestoßen. Häufige Wohnsitzwechsel über Bezirks- und Bundesländergrenzen hinweg hatten die Nachforschungen erschwert. Weil es kein zentrales Verwaltungsstrafregister gibt, mussten die Behörden bei mehreren Sicherheitsdienststellen Auskünfte einholen.

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Migrant beklagte sich über Verfahrensdauer

Während die Behörden noch ermittelten, wandte sich der Antragsteller wegen der Dauer des Verfahrens an die Volksanwaltschaft. Am 23. September 2026 wurde er über das Ergebnis der Ermittlungen informiert. Am 7. Oktober nahm er schriftlich Stellung zu den Bedenken der Behörde. Diese hätten die Bedenken jedoch nicht ausgeräumt: Mit Bescheid vom 16. Oktober wurde der Antrag abgewiesen.

Antauer: Asyl ist Schutz auf Zeit, Staatsbürgerschaft kein Geschenk

Der Fall sorgt auch politisch für Reaktionen. FPÖ-Niederösterreich-Landesrat Martin Antauer bezeichnete die Staatsbürgerschaft als „hohes Gut“ und forderte, Flüchtlinge generell von der Einbürgerung auszuschließen. „Asyl ist Schutz auf Zeit und keine Eintrittskarte für den rot-weiß-roten Pass“, erklärte er in einer Aussendung.

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