Der Fall der kleinen Laurena offenbart, wie schwerbehinderte Kinder im Grenzgebiet zwischen Bundesländern im starrköpfigen Zuständigkeitschaos hängen gelassen werden. Der Volksanwalt fordert nun die Bundesregierung auf, endlich eine länderübergreifende Pflichtlösung für die Schulassistenz umzusetzen.
Durchbruch nach zähem Ringen mit den Behörden
Für die achtjährige Laurena aus dem steirischen Stadl-Predlitz gibt es nach Wochen der Ungewissheit endlich aufatmende Nachrichten: Das mehrfach beeinträchtigte Mädchen darf die für sie am besten erreichbare Sonderschule im salzburgerischen Tamsweg besuchen. Bislang scheiterte der Schulbesuch im angrenzenden Bundesland an den starren Regeln des sogenannten Sprengeldispenses. Weder die Salzburger noch die steirischen Landesgesetze sahen eine unkomplizierte Finanzierung der zwingend erforderlichen Schulassistenz bei einem länderübergreifenden Schulbesuch vor. Der Ausweichweg an die nächste steirische Schule nach Judenburg hätte für das Kind eine unzumutbare Belastung durch stundenlange Anfahrtswege bedeutet.
Rettung durch die Volksanwaltschaft
Erst durch den engagierten Einsatz von Volksanwalt Christoph Luisser und einen Auftritt der betroffenen Familie in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ kam Bewegung in den verfahrenen Fall. In direkten Verhandlungen zwischen den Bildungsdirektionen und Landesräten der Steiermark und Salzburgs sowie der Heimatgemeinde konnte kurz nach Schulbeginn eine tragfähige Sonderregelung gefunden werden. Luisser lobte das schlussendliche Einlenken aller Beteiligten, betonte jedoch gleichzeitig, dass rasches Handeln bei solchen Härtefällen die Regel und nicht die Ausnahme durch Medienprotest sein müsse.
Forderung nach einer bundesweiten Lösung
Der Fall Laurena steht exemplarisch für die Absurdität des österreichischen Bildungsföderalismus, unter dem beeinträchtigte Kinder und deren Familien immer wieder leiden. Während für Laurena eine individuelle Lösung erkämpft werden konnte, stehen andere betroffene Kinder in der Region nach wie vor vor verschlossenen Türen. Volksanwalt Luisser nimmt daher die Bundesregierung in die Pflicht und fordert die zügige Umsetzung der im Regierungsprogramm verankerten Neuregelung. Es dürfe nicht vom Wohnort abhängen, ob behinderte Kinder die notwendige Unterstützung und den passenden Schulplatz erhalten.
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