Fehlerhafte Systeme und fehlende Kontrollen: Die Freiheitlichen erteilen der vollautomatisierten Erledigung von Verwaltungsverfahren eine Absage und fordern den Erhalt menschlicher Verantwortung im Behördenalltag.
Freiheitliche Grundsatzkritik an der geplanten AVG-Novelle im Parlament
Markus Tschank, FPÖ-Sprecher für Unvereinbarkeit, nutzte die Debatte zur geplanten Novelle des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG) für eine fundamentale Warnung vor dem Einsatz künstlicher Intelligenz in Behörden. Die Regierungspläne, Behörden künftig vollautomatisierte Bescheide ohne finale menschliche Prüfung und Genehmigung erlassen zu lassen, bezeichnete Tschank als verfassungsmäßig fragwürdig und in ihrer derzeitigen Ausgestaltung als uferlos. Zwar verschließe sich die FPÖ dem technologischen Fortschritt nicht, jedoch dürfe die essenzielle menschliche Einschätzungsfähigkeit nicht zugunsten von Algorithmen wegrationalisiert werden.
Risiken fehlerhafter KI-Systeme und drohender Kontrollverlust
Zur Begründung verwies der Abgeordnete im Parlament auf die bekannte Fehleranfälligkeit aktueller KI-Anwendungen, die zu sogenannten Halluzinationen und falschen Sachverhaltseinschätzungen neigen. Wenn Algorithmen Unwahrheiten erfinden oder Zusammenhänge fehlerhaft verknüpfen, dürfe dies in einem Rechtsstaat keinesfalls ungeprüft zu Lasten der Bürger gehen.
Auch Branchenvertreter selbst wiesen immer wieder auf erhebliche Risiken und einen schleichenden Kontrollverlust hin, weshalb eine vorschnelle Übertragung hoheitlicher Verantwortung auf automatisierte Systeme unverantwortlich sei.
Klare Grenzen und Rechtsgarantien gefordert
Besonders die vorgesehene Regelung im § 18a AVG stößt bei den Freiheitlichen auf strikte Ablehnung. Anstatt eine unbestimmte Ermächtigung für die Verwaltung zu schaffen, hätte der Gesetzgeber strikt abgegrenzte Verfahrensarten definieren müssen, für die eine Automatisierung überhaupt in Frage kommt. Die FPÖ kündigte an, gegen den schleichenden Ersatz menschlicher Entscheidungen im Regierungsentwurf aufzutreten und sich konsequent für den Erhalt von Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Bürgerrechten einzusetzen.
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