Das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) hat dem Kommunikationswissenschaftler Stefan Weber ein Zitat untergeschoben, das er nie ausgesprochen hat. Jetzt verurteilte das Wiener Straflandesgericht das Archiv in erster Instanz zu 1.500 Euro Entschädigung und zur Veröffentlichung des Urteils.
Falsches Zitat auf der DÖW-Website
Am 28. Jänner 2026 veröffentlichte das DÖW unter dem Titel „Die FPÖ will den Rechtsextremismus offenbar kleinreden“ die Behauptung, Weber habe bei einer Pressekonferenz mit FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker gesagt, die Zahl der polizeilichen Anzeigen wegen des Verdachts rechtsextremer Straftaten „stehe für gar nichts, denn jeder Hitlergruß werde schon als rechtsextrem bezeichnet“ – dabei hatte Weber das nie gesagt. Er klagte wegen übler Nachrede nach dem Mediengesetz. Die Videoaufnahme der Pressekonferenz belegt die Unwahrheit. Richter Gerald Wagner sah den Vorwurf als erwiesen an.
Vergleich abgelehnt, Gericht entscheidet
Vor Gericht saßen sich Webers Anwalt und Claudia Kuretsidis-Haider, stellvertretende DÖW-Leiterin, gegenüber. Der DÖW-Anwalt Michael Pilz – der auch für den Standard medienrechtlich tätig ist – bot einen Vergleich an: Unterlassungserklärung und Übernahme der bisherigen Kosten, später sogar Veröffentlichung der Vereinbarung auf der DÖW-Website. Eine Entschädigung lehnte er ab. Weber forderte 4.000 Euro. Das Gericht sprach 1.500 Euro zu. Die Höhe begründete Wagner damit, dass die DÖW-Website zwar weltweit abrufbar sei, aber nicht die Reichweite des Standard habe. Beide Seiten legten keine Erklärung ab, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.
Das DÖW hatte am Tag der Pressekonferenz selbst die umstrittene Passage auf seiner Website veröffentlicht und sie Weber in den Mund gelegt. Der Wissenschaftler, der im Auftrag des Freiheitlichen Bildungsinstituts den Rechtsextremismusbericht des Archivs unter die Lupe genommen hatte, geht damit erfolgreich gegen die Falschdarstellung des linken Vereins vor.
