Die Polizei nahm den mutmaßlichen Vergewaltiger fest, das Oberlandesgericht ließ ihn nach Beschwerde wieder laufen. Auf freiem Fuß soll er dann ein 16-jähriges Mädchen vergewaltigt haben. (Symbolbild)

14. Juli 2026 / 07:59 Uhr

Asyl-Irrsinn und Justiz-Skandal: Vergewaltiger hätte schon längst im Gefängnis sein sollen

Nach der mutmaßlichen Vergewaltigung eines 16-jährigen Mädchens durch einen Syrer (unzensuriert berichtete) kommen nun schreckliche Details ans Licht. Der Asylwerber hätte schon längst im Gefängnis sitzen sollen – wegen Vergewaltigung. 

Als tickende Zeitbombe durch Wien spaziert

FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz spricht daher von einem „Asyl-Irrsinn und Justiz-Skandal“. Wörtlich sagte er in einer Aussendung

Ein bereits verurteilter Vergewaltiger kann einfach beschließen, seine Haft nicht anzutreten, und spaziert als tickende Zeitbombe durch Wien. Wegen der unfassbaren Schlamperei und Naivität im Justizapparat musste ein 16-jähriges Mädchen ein unvorstellbares Martyrium erleiden. Das ist das Ergebnis einer Politik, die Täterschutz über Opferschutz stellt und Kriminellen aus fremden Kulturen den roten Teppich ausrollt.

Mädchen ins Auto gelockt und sexuell missbraucht

Tatsächlich hätte der 21-jährige Mann laut Tageszeitung Der Standard am 3. Juli in der Justizanstalt Wiener Neustadt seine Haftstrafe antreten sollen. Dass der Mann seine Haft nicht angetreten hatte, war beim Landesgericht Wiener Neustadt zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt. Die zuständige Justizanstalt hatte darüber noch keinen Bericht übermittelt. Zwischen dem vorgesehenen Haftantritt und der mutmaßlichen Tat lag zudem ein Wochenende.

Nur drei Tage später soll der Syrer das 16-jährige Mädchen in sein Auto gelockt und sexuell missbraucht haben. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Brisante Details

Besonders brisant: Das Gericht verhängte bereits nach der ersten schrecklichen Tat eine Untersuchungshaft wegen Flucht- und Tatbegehungsgefahr. Nach einer Beschwerde beim Oberlandesgericht Wien ließ man ihn aber wieder laufen. Eine Fluchtgefahr wurde plötzlich nicht mehr angenommen. Auch eine Gefahr weiterer Straftaten sah das Gericht damals nicht, weil seit der angeklagten Vergewaltigung im Februar 2025 bis zur Untersuchungshaft keine weiteren Delikte bekannt geworden waren.

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