Nicht nur in der Salzburger Fremdenverkehrsgemeinde Großarl (Bild) gibt es viele Opfer der umstrittenen Covid-19-Gesetzgebung. Das könnte letztlich für den Steuerzahler teuer werden.

11. April 2020 / 00:12 Uhr

Schadenersatz: Salzburger Hotelier klagt Bundesregierung wegen Covid-19-Gesetz

Jetzt geht es auch vor Gericht Schlag auf Schlag. Obwohl die Zivil- und Strafgerichtsbarkeit wegen der Corona-Maßnahmen der Regierung praktisch auf Null heruntergefahren wurde, häufen sich Anzeigen, Klagen und Beschwerden vor Straf-, Zivil- und Verfassungsgerichten gegen Landes- und Bundesbehörden. Die jüngste Klage gegen die Republik Österreich kommt aus Großarl im Bundesland Salzburg.

Der Großarler Hotelier Peter Hettegger will jetzt den Rechtsweg gegen die Republik Österreich bestreiten, da ihm diese eine Entschädigung nach dem Epidemiegesetz 1950 im Gegenzug für die behördliche Schließung seines Beherbergungsbetriebs verweigert.

Epidemiegesetz durch Covid-19-Gesetz aufgehoben

Hetteggers Hotel wurde durch die Gesundheitsbehörden am 16. März auf Grundlage des Epidemiegesetzes geschlossen. Dieses aus dem Jahr 1950 stammende Gesundheitsgesetz sieht für die Sperre eines Gewerbebetriebes die Erstattung des vollen Verdienstentgangs vor. Die Sperre des Großarler Fünf-Sterne-Hotels wurde aber zehn Tage später durch ein Betriebsbetretungsverbot nach dem neu beschlossenen Covid-19-Gesetz (-Paket) ersetzt.

Damit wurde Hettegger sein Verdienstentgang weggenommen, und er kann nur noch darauf hoffen, im Zuge eines komplizierten Förderungssystems, das von Kurzarbeit für die Mitarbeiter über Härte- und Hilfsfonds bis zu staatlichen Kreditgarantien reicht, einen Bruchteil des erlittenen Schadens ersetzt zu bekommen.

Geschädigter Hotelier will bis zum Höchstgericht gehen

Das Großarler Hotel hat jedenfalls einen Schaden in Millionenhöhe durch das von Schwarz-Grün gegen alle Bedenken der Opposition durchgedrückte Covid-19-Gesetz zu beklagen. Hotelier Hettegger will jetzt konsequent bis zum Verfassungsgerichtshof gehen, um seinen Schaden ersetzt zu bekommen. Er steht für zehntausende Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe, die durch die Willkürgesetzgebung von Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Vize Werner Kogler (Grüne) in den Ruin getrieben werden. Hettegger zeigt sich jedenfalls gegenüber dem ORF entschlossen:

Laut Gesetz haben wir Anspruch auf Schadenersatz. Wir wissen, dass wir sowieso nicht alles bekommen können. Das Gesetz im Nachhinein zu ändern, damit wir keinen Rechtsanspruch auf Schadenersatz haben, sondern im leeren Raum hängen und dadurch auch tausende Arbeitsplätze verloren gehen werden, das können wir uns nicht gefallen lassen.

In jedem Fall verliert der Steuerzahler

Sollte der Hotelier gewinnen, ist ein Präzedenzfall geschaffen, dem tausende betroffene Unternehmer folgen könnten. Und das kann teuer werden für die Republik – ganz abgesehen davon, was bei den Klagen diverser Corona-Geschädigter (etwa in Ischgl) im Ausland herauskommt. Bezahlen für den Corona-Wahnsinn werden aber ganz sicher nicht die Politiker, die die Wirtschaft an die Wand gefahren haben, sondern wieder einmal die Steuerzahler. Das Schlimmste, was Kurz, Kogler & Co. passieren kann, ist, dass sie abgewählt werden und danach in irgendeinem Versorgungsjob ihrer Parteien fröhlich weitermurksen.

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