Stündlich wird die Schraube der Zwangsmassnahmen gegen österreichische Bürger im Kampf gegen das Coronavirus enger. In Tirol ist es bereits nicht mehr erlaubt – außer in Ausnahmefällen – die eigene Ortschaft zu verlassen. In Wien ist bereits die Polizei unterwegs, um Personen, die zu lange im Park sind, zum Nachhausegehen aufzufordern. Heute, Donnerstag, zu Mittag erreichte uns die nächste Botschaft zur Einschränkung unserer Freiheitsrechte. Geht es nach der grünen Justizministerin Alma Zadić, dürfen Scheidungskinder nur beim betreuenden Elternteil bleiben. Auf orf.at ist dazu zu lesen:
Die Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus haben auch gravierende Auswirkungen auf tausende Scheidungskinder und ihre Eltern. Kinder, deren Eltern nicht zusammenwohnen, müssen nämlich im Haushalt des betreuenden Elternteils bleiben und dürfen den zweiten Elternteil weder besuchen, noch von diesem besucht werden, bestätigte die Sprecherin des Justizministeriums, Christina Ratz, heute auf APA-Anfrage.
„Aufgrund der aktuellen Maßnahmen der Bundesregierung darf das Kind den Haushalt des betreuenden Elternteils bis auf Weiteres nicht verlassen. Auch ein Besuch dort ist nicht erlaubt“, heißt es in einem Text, den das Justizministerium auch auf seiner Website veröffentlichen wollte. „Der Kontakt soll stattdessen möglichst via Telefon, Videochat etc. aufrechterhalten werden“, empfiehlt das Justizministerium. Die Maßnahmen beziehen sich somit nur auf den physischen Kontakt, nicht aber auf das Kontaktrecht an sich.
Was das genau bedeut, wollten wir vom Justizministerium wissen:
Wie ist das zu verstehen? Haben Scheidungskinder ein Ausgangsverbot?
Auf welcher rechtliche Grundlage erfolgte diese Aussage?
Und wieso “wollten” Sie das veröffentlichen und habe sie es dann doch nicht getan?
Ein Antwort blieb bis dato leider aus.
Opposition kritisiert Besuchsverbot
Kritik an dieser Maßnahme kommt von FPÖ und Neos. Der Nationalratsabgeordnete Michael Bernhard (Neos) meint in einer Aussendung dazu: „Wir bitten die Regierung, mit Augenmaß zu agieren und kluge Lösungen für Patchworkfamilien zu finden, anstatt Besuche zu verbieten.“ FPÖ-Bundesparteiobmann Norbert Hofer verlangt, diese Besuchsrichtlinie für Kinder zu überarbeiten. Für den oberösterreichischen Landesrat Manfred Haimbuchner ist die Maßnahme nicht zu Ende gedacht:
In dieser Krisensituation müssen wir Familienstrukturen stärken, statt sie zu schwächen. Wenn beispielsweise eine alleinerziehende Mutter, die als Verkäuferin, Pflegerin oder Ärztin in der Krise Dienst verrichten muss, ihre Kinder nicht zum getrennt lebenden Vater bringen darf, muss sie sie in die Notfall-Betreuung eines Kindergartens oder einer Schule bringen. Dort sind sie nicht nur bei Fremden, sondern sie kommen auch mit anderen Kindern in Kontakt, und das Risiko einer Ansteckung wird deutlich erhöht. Diese Maßnahme wurde leider nicht zu Ende gedacht und ich hoffe daher, dass das Ministerium hier zeitnah nachjustiert und diese Regelung zurücknimmt.
Update um 20:10: Inzwischen dürften die Grünen zur Einsicht gekommen sein, dass das keine gute Idee war. In einer gemeinsamen Aussendung der beiden grünen Regierungspolitiker Anschober/Zadić halten sie fest: Kinder können ihre voneinander getrennt lebenden Eltern weiterhin besuchen.