Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will gegen die Meinungsfreiheit im Internet noch schärfer vorgehen. Zudem müssen Informationen über von gehässigen Inhalten betroffene Personengruppen bekanntgegeben werden.
Zu wenig Denunziationen
Nach Meinung des politischen Establishments kämen manche Medienbetreiber ihren Löschungspflichten nicht ausreichend nach. So seien seit der Einführung des umstrittenen Gesetzes nur rund 1.300 Bußgeldverfahren eingeleitet worden. Darunter auch der Fall, wo Facebook zu einer Strafe von zwei Millionen Euro verdonnert wurde, weil es sich nach Ansicht des Justizministeriums nicht ausreichend und transparent genug um die Löschung von Inhalten kümmere.
Zu wenig vorauseilende Zensur von Meinungen
Das offensichtliche Ziel des seit 2017 bestehenden Netzdurchdringungsgesetzes, nämlich die vorauseilende oder präventive Zensur von Meinungen durch die Betreiber, scheint der Obrigkeit noch nicht erreicht. Noch immer kursiert etwa Kritik an der Einwanderungspolitik der Regierung im Internet, die zwar nicht zu Hass und Gewalt aufruft, aber dem polit-medialen Establishment missfällt.
Dass die Bundesrepublik Deutschland vom „Freedom in the World Report“, der die Einhaltung demokratischer Grundwerte misst, negativ bewertet wird, scheint die Mächtigen nicht zu kümmern: Sie wollen die Daumenschrauben noch weiter anziehen.
Stoßrichtung der Verschärfung
Und die Stoßrichtung wird sofort klar, wenn Lamprecht erklärt:
Der Hass trifft Menschen mit Migrationsgeschichte, Flüchtlinge und besonders häufig Frauen. Und der Hass trifft unsere Demokratie mitten ins Herz: Für viele, die sich für ein menschliches und demokratisches Deutschland einsetzen, sind Drohungen Alltag geworden.
Daher will die Regierung ein umfassenderes Gesetzespaket durchsetzen, damit künftig keine Kritik an der Einwanderungspolitik verbreitet werden kann. Dabei geht es vor allem um die Meldepflicht von „Bedrohungen, Volksverhetzungen und anderen schweren Fällen von Hasskriminalität“ an das Bundeskriminalamt (BKA).
Zurzeit verpflichtet das NetzDG die Anbieter „nur“ dazu, die Beiträge zu löschen. Für die Verfolgung der Urheber sind Polizei und Staatsanwaltschaft zuständig – doch sie ermitteln nur, wenn Anzeige erstattet wird. Genau hier setzt die Verschärfung des Zensur-Gesetzes an. BKA und Gerichte sollen viel einfacher den Bürger belangen können.
Verfolgung durch Bundeskriminalamt und Staatsanwaltschaft
Das BKA leitet die Hinweise an die zuständigen Staatsanwaltschaften weiter. Konsequenzen für Denunzianten, die politisch Andersdenkende ständig ohne Grund melden, sind keine geplant.
Es kann dann passieren, dass derjenige, der sich im Internet mit emotional etwas aufgeladener Wortwahl aufregt, dass etwa Linke sein Auto abfackelten, härter bestraft wird als der Feuerteufel, der vermutlich sogar straffrei davon kommt. Und das „im freiesten Deutschland, das es je gab“.