Gottes Mühlen mahlen langsam, aber die der grünen Justizministerin Alma Zadić anscheinend noch langsamer. Nicht anders ist es zu erklären, dass die FPÖ-Anfrage vom 11. Dezember zu der offensichtlich „nicht zweckwidmungsgemäßen Verwendung von EU-Fördergeldern für eine diffamierende `Studie` zur Islamophobie“ erst heute, Montag, beantwortet wurde. Und das, obwohl die Fragen ausgesprochen simpel sind. Doch dazu später.
EU-Steuergeld für Erdogans politische Ziele
Hintergrund der Anfrage ist die Tatsache, dass die Europäische Union (EU) aus den Steuergeldern der Untertanen 126.951 Euro für eine Islamophobie-„Studie“ (Islamophobie = Islamfeindlichkeit) ausgegeben hat. Verantwortlich für die „Studie“ ist die „Stiftung für politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Forschung“ (Seta) aus Ankara, deren Gründer heute Sprecher und Berater des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan ist.
Seta ist gemeinsam mit den in Salzburg wirkenden Politikwissenschaftlern Enes Bayrakli und Farid Hafez für die Auswahl der Autoren und den Inhalt verantwortlich. Letzterer wurde 2009 mit dem Bruno-Kreisky-Anerkennungspreis ausgezeichnet und schreibt im Standard und der Presse.
Pseudowissenschaftlicher Report
Über diese Stiftung hat das Nachrichtenmagazin profil, bekanntlich jeder FPÖ-Sympathie abhold, bereits 2016 festgestellt:
Ein pseudowissenschaftlicher Report prangert Österreich als muslimfeindlichen Schurkenstaat an. Finanziert wird der Bericht von einem Thinktank im Umfeld des türkischen Präsidenten Erdoğan.
Amer Albayati, Präsident der „Initiative Liberaler Muslime Österreich“, bezeichnet die Seta-„Studie“ als „Propagandaarbeit für Erdogan“.
Zweckentfremdung von EU-Geldern
13 Islam-Experten ersuchten nach Veröffentlichung der „Studie“ Ende 2019 EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, die finanzielle Unterstützung für Seta einzustellen, weil sie sie für demokratiegefährdend halten. Seta verfolge ihrer Meinung nach die Aufgabe, „Bürgerinnen und Bürger Europas, die sich öffentlich und kritisch mit der türkischen Regierungspolitik und politisch-islamischen Strömungen in Europa beschäftigen, in regelmäßigen Denunziationsberichten öffentlich anzuprangern“.
Es handle sich bei der Finanzierung der „Studie“ um eine Zweckentfremdung von EU-Geldern. Außerdem fehle ihrer Meinung nach der „Studie“ die nötige Wissenschaftlichkeit.
FPÖ-Anfrage zu Kenntnis und Engagement der Justiz
Nun wollte die FPÖ vom Justizministerium wissen, ob diese „Studie“ dort bekannt sei und ob man mit der zuständigen Stelle in der EU Kontakt aufnehmen wolle, um festzustellen, welche Kriterien für eine Förderung einzuhalten seien. Außerdem wollte die FPÖ mehr über den eingebrachten, also vorliegenden Antrag auf Förderung dieser „Studie“ wissen. Formales also.
Aber wissen soll die Öffentlichkeit auch, ob die offensichtliche Zweckentfremdung von Fördergeldern verfolgt werde. Und auch, ob der Straftatbestand der Verhetzung untersucht würde.
Justizministerin erst durch FPÖ-Anfrage informiert
Interessant die Anfragebeantwortung durch Zadić. Bis zur Übermittlung dieser Anfrage war ihr die umstrittene Islamophobie-„Studie“ angeblich nicht bekannt. Für die Prüfung, ob die Förderung rechtens war, sei ihr Ministerium nicht zuständig. Und nein, die Staatsanwaltschaft ermittelt nicht hinsichtlich missbräuchlicher Steuergeldverwendung.
Zum Straftatbestand der Verhetzung meint die Justizministerin allen Ernstes, „dass durch die Bezeichnung einer Gruppe als „islamophob“ weder zu Gewalt aufgefordert, noch zu Hass aufgestachelt wird und auch die übrigen Tatbestandserfordernisse des § 283 StGB (Verhetzung) nicht erfüllt sind.“ Na, Herr Erdogan wird sich freuen!