Der freiheitliche Sicherheitssprecher Hannes Amesbauer hat die blamablen Aussagen von Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) in der ZIB2 vor knapp zwei Wochen nicht vergessen. Bekanntlich phantasierte der schwarze Minister von grenznahen Asylzentren, um die Asylverfahren zu beschleunigen. Außerdem sprach Nehammer von mobilen Einheiten des Bundesverwaltungsgerichts, die zur Behandlung von Einsprüchen gegen abgelehnte Asylbescheide in diese Zentren reisen sollten. Einen Tag darauf relativierte der Minister seine Aussagen, sprach aber von beschleunigten, modernen, grenznahen Asylantragsverfahren.
Amesbauer hat nun eine parlamentarische Anfrage sowohl an Nehammer wie auch an die grüne Justizministerin Alma Zadic eingebracht. Während Nehammer darüber Auskunft geben soll, welche Pläne er im Bereich der Asyl-Zentren hat, oder ob es sich dabei nur um einen PR-Gag handelt, soll Zadic als zuständige Ministerin erklären, was es mit den mobilen Einrichtungen des Bundesverwaltungsgerichts auf sich hat. Man darf auf die Beantwortungen, die spätestens in zwei Monaten einlangen müssen, gespannt sein. Vor allem Nehammers Antwort dürfte interessant werden, weil Zadic ohnehin mit hoher Wahrscheinlichkeit erklären wird, dass es keine herumreisenden „mobilen Richter“ geben wird.
Asylzentren beschleunigen Verfahren nicht
So viel ist aber jetzt schon sicher – und man kann es nicht oft genug erklären: Asylzentren beschleunigen, auch wenn sie an der Grenze liegen, kein Asylverfahren. Wenn überhaupt, müsste eine Erstaufnahmestelle (EAST) errichtet werden. Will ein Fremder um internationalen Schutz ansuchen, so kann er sich entweder an jede Polizeiinspektion in Österreich wenden, oder aber, er wendet sich direkt an eine EAST.
Wie unzensuriert schon mehrmals berichtet hat, gibt es die EAST Ost (Traiskirchen, NÖ, Bezirk Baden), die 800 Fremde unterbringen kann, und die EAST West (Thalham, OÖ, Bezirk Vöcklabruck) mit einer Kapazität von 185 sowie die EAST Schwechat beim Wiener Flughafen für 28 Personen.
Wenn ein Fremder einen Antrag stellt, wird er erstbefragt, fotografiert, und es werden ihm Fingerabdrücke abgenommen. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) prüft nun grundsätzlich, ob Österreich überhaupt für das Asylverfahren zuständig ist (Zulassungsverfahren), oder ob gemäß der EU-Verordnung 604/2013, allgemein als “Dublin-III-Verordnung” bekannt, ein anderer Staat zuständig ist. Es gibt mehrere Standorte des BFA österreichweit, unter anderem in den EAST. Wo immer der Asylwerber auch untergebracht ist, eine Ladung vor dem BFA, wo er ausführlich zu seinen Fluchtgründen, seiner Fluchtroute etc. befragt wird, ist unvermeidlich.
Mindestens zehn Wochen bis zur Entscheidung
Ist das BFA der Meinung, dass Österreich für den vorgeblich Schutzsuchenden nicht zuständig ist, sondern ein anderer Staat, kann dagegen innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben werden. Wenngleich es im Dublin-Verfahren keine aufschiebende Wirkung gibt, kann diese vom Bundesverwaltungsgericht zugesprochen werden. Bis zu einer Entscheidung darf sich das Gericht acht Wochen Zeit lassen. Mindestens zehn Wochen ist ein Fremder also hier, allein, wenn es um Streitigkeiten im Zulassungsverfahren geht. Und da wurde noch nicht einmal erwähnt, wie der Fristenlauf stattfindet, wenn es um negative BFA-Bescheide geht, bei dem einem Fremden kein internationaler Schutz anerkannt wird.
Kurz gesagt: Wie auch immer Schwarz und Grün glauben, sie könnten Asylverfahren beschleunigen, es ist aufgrund der rechtlich vorgesehenen Fristen überhaupt nicht möglich! Die meisten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen Anträgen auf internationalen Schutz dauern mehr als sechs Monate.
Auch mobile Richter bräuchten Räumlichkeiten
Und wie sollten „mobile Bundesverwaltungsgerichte“ agieren? Derzeit gibt es 218 solcher Richter, der Hauptsitz des Gerichts ist in Wien. Außenstellen gibt es in Graz, Innsbruck und Linz. Warum sollten nun die Richter mobil zu den Fremden an die Grenze fahren? Dies ist insofern skurril, weil eine mündliche Verhandlung nicht bei jeder Beschwerde notwendig ist. Und sollte es eine mündliche Verhandlung geben, so sieht die Rechtsordnung vor, dass Personen vom Gericht geladen werden, nicht umgekehrt.
Man stelle sich vor, jeder Bezirksrichter müsste “mobil” arbeiten und von Verhandlung zu Verhandlung fahren, immer dort, wo es die Antragsteller wünschen. Das ist natürlich vollkommen denkunmöglich. Das zuständige Justizministerium müsste zahlreiche Räumlichkeiten anmieten, die für Gerichtssäle geeignet sind, damit man möglichst nahe bei den Migranten ist – Schnapsidee ist dafür noch ein freundlicher Ausdruck.
Spätestens dann, wenn Amesbauer die beiden Anfragebeantwortungen vorliegen hat, wird offensichtlich sein, wie sehr sich Schwarz und Grün mit ihrem PR-Gag blamiert haben. Unzensuriert wird berichten.