Unzensuriert hat bekanntlich über parlamentarische Anfragen des freiheitlichen Nationalratsabgeordneten Christian Hafenecker in Sachen „ÖVP-Liederbuch-Affäre“ berichtet. Inkriminierende Strophen (“Heil Hitler, Ihr alten Germanen”), die man dem FPÖ-Politiker Wolfgang Zanger zur Last legt, weil dieser ein Liederbuch geschenkt bekommen hat, finden sich auch in den Liederbüchern der Verbindungen des Mittelschüler-Kartellverbands (MKV) und des Österreichischen Cartellverbandes (ÖCV), die der ÖVP nahestehen. Die ÖVP allerdings relativierte diesen Umstand.
Staatsanwaltschaft ist am Zug
Innenminister Wolfgang Peschorn teilte nun mit, dass die Staatsanwaltschaft informiert wurde:
Der medialen Berichterstattung über ein Liederbuch von katholischen Mittelschul- und Hochschulverbindungen war zu entnehmen, dass allfällig bedenkliche Textpassagen mit erklärenden Kommentaren versehen waren. Aus diesem Grund konnte vom Landesamt Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Steiermark aus den Medienberichten auch kein Anfangsverdacht im Sinne des §1 Abs.3 Strafprozessordnung abgeleitet werden. Ein Angangsverdacht liegt dann vor, wenn auf Grund bestimmter Anhaltspunkte angenommen werden kann, dass eine Straftat begangen worden ist. Mangels Anfangsverdacht wurden auch keine Personen einvernommen.
Bis zur gegenständlichen Anfrage bzw. den dabei aufgestellten Behauptungen war nicht bekannt, dass es auch andere Liederbuchversionen ohne entsprechende klärende Zusätze geben soll. Im Hinblick auf diese neuen Informationen wurde vom Landesamt Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Steiermark umgehend mit der zuständigen Staatsanwaltschaft Kontakt aufgenommen und an diese am 26.November 2019 einen Bericht gemäß §100 Abs.3aStrafprozessordnung übermittelt. Der Staatsanwaltschaft obliegt es über allfällige Ermittlungsschritte und Einvernahmen zu entscheiden.
Es stellt sich die Frage, ob ÖVP-Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer, der Ehrenmitglied in zwei dieser umstrittenen Verbindungen ist, demnächst vom Staatsanwalt einvernommen wird bzw. auch mit einer Anklage rechnen muss.