In Sachen Rauchverbot in “Shisha-Bars” hat sich jetzt der Wiener Rechtsanwalt Gabriel Lansky, gleichzeitig einflussreicher sozialdemokratischer Jurist, zu Wort gemeldet. Lanskys Kanzlei vertritt den Verband der Shisha-Bar-Betreiber Österreichs (VSBÖ). Für Lansky und den Präsidenten des VSBÖ, Jakob Baran, ist jetzt die Politik und damit der Gesetzgeber am Zug:
Die Politik ist am Zug. Der Verfassungsgerichtshof verweist auf den Gesetzgeber – dieser ist am Zug!
In einem jüngst ergangenen Beschluss des VfGH hatte dieser die Individualanträge des VSBÖ mit der Begründung zurückgewiesen, dass diese Regelung im Rahmen des rechtspolitischen Ermessungsspielraumes liegen würden.
Enttäuschung über VfGH-Erkenntnis
Über dieses jüngste VfGH-Erkenntnis zeigt sich Lansky seht enttäuscht. So würde das Höchstgericht auf die ausführlich dargestellten verfassungsrechtlichen Bedenken der Antragsteller nicht eingehen, mit denen dargestellt wurde, dass die Situation für die Shisha-Bar-Betreiber völlig anders ist als für die herkömmliche Gastronomie. In dem einen Fall wurde nämlich vom Gesetzgeber bloß eine Nebentätigkeit verboten und in dem anderen Fall – völlig undifferenziert – mussten ganze Betriebe schließen.
Insbesondere habe laut Lansky der Verfassungsgerichtshof auch darauf verzichtet, die von den Beschwerdeführern ausführlich dargestellten Bedenken gegen die extrem kurze Zeit in der Übergangsregelung (gerade einmal drei Monate) auf Verfassungswidrigkeit zu prüfen. Dies habe insbesondere dazu geführt, dass die betroffenen Unternehmer langfristige Verträge kurzfristig auflösen mussten und hohe Investitionen von heute auf morgen verlorengegangen sind. Von Seiten der FPÖ wurde bereits ein entsprechender Antrag im Nationalrat eingebracht, um eine faire Nichtraucherschutzregelung für “Shisha-Bars”, aber auch andere Gastronomiebetriebe wieder einzuführen.