Österreichs Verfassung sieht für die Landesverteidigung das Milizprinzip vor. Die Landesverteidigung liegt nicht bei einer berufsmäßigen Institution, sondern ist als Gemeinschaftsaufgabe seiner Staatsbürger angelegt. Der vergleichsweise kleine Anteil des „stehenden Heeres“ dient nur der Gewährleistung einer raschen Reaktionsfähigkeit im Anlassfall.
Schweiz – Finnland – Österreich
Mit diesem Prinzip ist Österreich nicht allein. Auch die Schweiz und Finnland haben ihre Landesverteidigung als Gemeinschaftsaufgabe im Rahmen eines Milizheeres definiert. Die Hauptkomponenten des Milizsystems sind ein relativ kurzer Grundwehrdienst und zusätzlich periodische, über einen längeren Zeitraum verteilte Wiederholungsübungen.
Der facto aber produziert Österreich „Einweg- oder Wegwerfsoldaten“, denn die jungen Rekruten verlassen nach sechs Monaten Präsenzdienst das Bundesheer auf Nimmerwiedersehen. Nach einer längeren Pause sind die „angelernten“ Soldaten dann nicht mehr einsatzfähig.
Dass Grundwehrdiener noch drei Jahre in der Beorderung sind, das heißt jederzeit einberufen werden können, um auf eine Aufbietungsstärke von 55.000 Mann zu kommen, ist weder im Bewusstsein der Bevölkerung verankert noch vielen Politikern bekannt. Die Zielmannstärke von 55.000 Soldaten ist somit eine unrealistische „Hausnummer“ ohne realen Wert und dient den Politikern nur der Ablenkung, um von Miliz sprechen zu können.
Die Schweiz zeigt, wie es gehört
In der Schweiz liegt die Mobilmachungsstärke bei 120.000 Mann. An Berufssoldaten für den Krisenfall stehen nur 3.500 Berufsmilitärs zur Verfügung, was drei Prozent entspricht. Im Vergleich dazu umfasst Österreichs stehendes Heer 14.000 Berufsmilitärs oder 28 Prozent.
Die Schweiz setzt den Milizauftrag um und verpflichtet ihre Staatsbürger zu regelmäßigen Wiederholungsübungen, und zwar sechs Mal jeweils 19 Tage. Finnland lässt seine Männer noch öfter die Landesverteidigung üben.
Auswirkungen auf das Heeresbudget
Weil Österreichs Landesverteidigung aufgrund fehlender Übungsverpflichtung de facto aus den wenigen Berufssoldaten besteht, wird das Heeresbudget weitestgehend durch Personalkosten aufgefressen. Für den Betrieb und militärisches Gerät bleiben lediglich 25 Prozent übrig.
Das chronisch unterfinanzierte Heer bedarf einer deutlichen Geldspritze. Aber das Geld in die bestehenden Strukturen zu stecken, ist kontraproduktiv. Die Politik müsste, um den verfassungsmäßigen Auftrag umzusetzen, den Grundwehrdienst und die Miliz (wieder) nach Schweizer Muster organisieren.
Billigerer Zivildienst
Die Einkommen und die Dienstzeiten im Zivildienst sind im Vergleich zum Bundesheer konkurrenzlos günstiger. Alle Zivildiener schlafen daheim im Hotel Mama und werden dort auch versorgt. So vorteilhaft das für das Heeresbudget und die Profiteure aus den NGOs ist – es erfüllt nicht den Auftrag der Bundesverfassung. Und dort steht klar und deutlich: Die Österreicher sind für ihre Landesverteidigung selbst zuständig. Und Landesverteidigung findet nicht in Altersheimen und bei Schulwegsicherungen statt.