Wie von unzensuriert berichtet, sorgten im September die sozialdemokratischen Abgeordneten Jörg Leichtfried und Angela Lueger mit einer denkwürdigen parlamentarischen Anfrage an Innenminister Wolfgang Peschorn für Aufruhr: Die Anfrage mit dem reißerischen Titel “Rechtsextremer Polizei-Praktikant” nahm Bezug auf einen verunglimpfenden Artikel des linksliberalen Kurier, in dem von einem angeblich “rechtsextremen” Praktikanten im Bundeskriminalamt die Rede war. Nun scheiterten Leichtfried und Lueger an Innenminister Peschorn – und der Verfassung.
“Datenschutz” für Leichtfried und Lueger ein Fremdwort
In ihrer Anfrage an den Minister wiederholten die Abgeordneten die Falschbehauptungen des Kurier und wollten wissen, wann sich besagter Praktikant auf welche Weise beim Bundesministerium für Inneres (BMI) beworben hatte, und sogar, ob der ehemalige Innenminister Herbert Kickl oder der damalige Generalsekretär im BMI, Peter Goldgruber, auf die Personalentscheidung Einfluss genommen hätten. Auf vier der acht Fragen der Anfrage verweigerte Peschorn jedoch die Antwort:
Auf Grund des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf Datenschutz (§ 1 DSG
2000) ist von einer Beantwortung Abstand zu nehmen.
Jurist Leichtfried kennt Verfassung nicht
Damit stellt der Innenminister klar, dass die Anfrage der SPÖ-Politiker mit der österreichischen Verfassung nicht viel zu tun hat – zumindest dem Volljuristen Leichtfried hätte dies bewusst sein müssen. Der Paragraph des Datenschutzgesetzes (DSG), auf den Peschorn verweist, sagt nämlich folgendes aus:
Jedermann hat, insbesondere auch im Hinblick auf die Achtung seines Privat- und Familienlebens, Anspruch auf Geheimhaltung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten, soweit ein schutzwürdiges Interesse daran besteht. Das Bestehen eines solchen Interesses ist ausgeschlossen, wenn Daten infolge ihrer allgemeinen Verfügbarkeit oder wegen ihrer mangelnden Rückführbarkeit auf den Betroffenen einem Geheimhaltungsanspruch nicht zugänglich sind.
Leichtfried blamiert nicht nur wieder einmal sich selbst, sondern auch seine Partei: Mit ihm leistet sich die SPÖ einen zugelassenen Rechtsanwalt als Sprecher für “Verfassung und Europäische Union”, der offensichtlich nicht mit den Grundsätzen der österreichischen Rechtssprechung vertraut ist. Auch auf die Frage, ob Praktikant B. nach dem Polizeilichen Staatsschutzgesetz (PStSG) überprüft wurde und, wenn ja, was diese Überprüfung ergeben hätte, konnte Minister Peschorn verständlicherweise keine Antwort geben und verwies auf die allgemeine Überprüfung von Praktikanten in seinem Ministerium:
Von (Ferial-)Praktikanten – die selbstverständlich keinen Exekutivdienst leisten und keine
Befugnisse ausüben – wird die Vorlage einer aktuellen (sic!) Strafregisterbescheinigung verlangt.
Dass die sozialdemokratischen Abgeordneten zum Nationalrat mit juristischer Inkompetenz glänzen ist nicht neu: Zumindest Leichtfried und seine Parteikollegen haben mit ihren Fragen an den Innenminister erneut bewiesen, dass ihnen die verfassungsgesetzlichen Grundrechte unbescholtener Bürger nicht allzu sehr am Herzen liegen. Schon gar nicht, wenn sich die Möglichkeit bietet, einen bösen “Rechten” anzupatzen.