Unzensuriert.at hat gestern, Donnerstag, ausführlich darüber berichtet, dass Asylwerber, die einen negativen Asylbescheid haben, Kraft Gesetz eine Lehre nicht mehr fortsetzen dürfen. Außerdem hat unser Medium berichtet, dass Behörden nicht befugt sind, dabei aufschiebende Maßnahmen zu setzen, auch nicht im Asylbereich.
Abschiebe-Stopp, obwohl es kein Gesetz dafür gibt?
Der erste stellvertretende SPÖ-Klubvorsitzende Jörg Leichtfried müsste dies eigentlich als Politiker wissen. Und wenn nicht, hätte er wenigstens unzensuriert.at lesen sollen. Aktuell echauffiert sich der SPÖler darüber, dass es nicht sein könne, dass die Behörden in der Zeit, bis ein neues Gesetz in Kraft tritt, noch Lehrlinge abschieben würden. Leichtfried bezieht sich dabei auf eine Regelung, die von SPÖ, ÖVP, Grünen und Neos im Dezember beschlossen werden soll. Anlassfall seiner Aussendung war die Festnahme eines Lehrlings, der bei der Diakonie tätig war. Auch der Grüne Rudolf Anschober übte, wie gewohnt, Kritik. Sogar der Gewerschaftsbund machte sich in voller Uninformiertheit wichtig.
Blamage für Leichtfried
Diese Kritiken sind allesamt haltlos. Erstens gibt es ein solches Gesetz nicht, das Abschiebungen stoppt. Zweitens ist überhaupt fraglich, ob ein Gesetz kommt, das eine aufschiebende Wirkung für jene Asylwerber hat, die in einer Lehre sind, aber rechtlich gesehen abgeschoben werden müssten. Und drittens: Warum sollten die Behörden auf Zuruf von außen agieren? Sie sind verpflichtet, sich an die Gesetze zu halten. Alles andere wäre Gesetzesbruch. Das alles hätte Leichtfried bei unzensuriert.at lesen können. So aber blamierte er sich mit seiner parlamentarischen und juridischen Unkenntnis.
Noch ein kleines Detail am Rande. Bleiben abgelehnte Asylwerber zu lange in Österreich, kann das zu einem Daueraufenthalt führen. Ein Umstand, den sich wohl selbst Leichtfried nicht wünschen kann – oder doch?
Auch Herbert Kickl meldet sich zu Wort
Am Freitag Nachmittag nahm auch FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl zum aktuellen Fall Stellung. Dass der Illegale festgenommen wurde, wird sowohl von einer EU-Richtlinie als auch der nationalen Gesetzgebung gedeckt. Wer einen Rückkehr-Entscheid erhält, hat eine Frist, um das Land freiwillig zu verlassen. Tut er das nicht, wird er in Schubhaft genommen und dann abgeschoben. Außerdem kann noch ein befristetes Einreiseverbot nach Österreich verhängt werden.
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