Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat jetzt das in der Tiroler Landeshauptstadt Innsbruck seit dem Jahr 2017 geltenden Obdachlosen-Schlafverbot für die Innenstadt bestätigt. Wie der VfGH ausführt, verstößt das Verbot gegenüber Obdachlosen, einfach in der Innsbrucker Innenstadt zu campieren und die Nacht zu verbringen, nicht gegen verfassungsrechtliche Grundsätze.
Wörtlich führt der VfGH zum Obdachlosen-Schlafverbot laut Zitat in der Tiroler Tageszeitung aus:
Die Nächtigungsverbotsverordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck stellt eine verhältnismäßige Maßnahme dar, um angesichts des Ausmaßes das örtliche Gemeinschaftsleben störende Missstände abzuwehren bzw. hintanzuhalten.
Grüner Bürgermeister muss Obdachlosen-Schlafverbot vollziehen
Das bedeutet nun, dass der grüne Bürgermeister Innsbrucks, Georg Willi, das Obdachlosen-Schlafverbot, dass seinerzeit von ÖVP und FPÖ beschlossen worden war, weiter vollziehen muss. Auch das damals beschlossene Alkoholverbot in der Innsbrucker Innenstadt, das gegen die Linksfraktionen im Innsbrucker Gemeinderat eingeführt worden war, gilt weiter.