„Arschloch, Drecksau, Nazi“: Mit diesen Ausdrücken soll die Floridsdorfer SPÖ-Bezirksrätin Eveline Bozsoki einen niederösterreichischen Beamten beschimpft haben, weil dieser kurz am Straßenrand parkte, um seine Kinder ins Auto steigen zu lassen.
Üble Nachrede und Kreditschädigung
Wie der Anwalt des Mannes, der gegen die rote Politikerin wegen übler Nachrede und Kreditschädigung vorgehen will, behauptet, hat sich diese Szene am 14. Oktober in der Kleingartenanlage Mühlweg im 21. Wiener Gemeindebezirk, also im Heimatbezirk der SPÖ-Bezirksrätin, abgespielt. Rechtsanwalt Paul Nagler schildert in einem Schreiben an Bozsoki, das unzensuriert.at vorliegt, den Sachverhalt so:
Mein Mandant parkte seinen Pkw zum Einsteigen seiner Kinder am Straßenrand, als sie (gemeint ist die Bezirksrätin, Anm. der Redaktion) ohne ersichtlichen Grund mit ihrem Pkw hinter dem Pkw meines Mandanten anhielt, hupte und ihn anwies, er solle an einer anderen Stelle parken. Im Sinne eines friedvollen Zusammenlebens parkte mein Mandant seinen Pkw um, sodass nunmehr mehr Platz auf der Straße für vorbeifahrende Pkw vorhanden war und ließ seine Frau und seine beiden Kinder in seinen Pkw einsteigen.
In Anwesenheit der Kinder wüst beschimpft
Anwalt Nagler schreibt in seiner Darstellung weiter, dass die SPÖ-Bezirksrätin kurze Zeit später mit ihrem Sohn, den sie von der Arbeit abholte, zu seinem Mandanten zurückkehrte und diesen in Anwesenheit seiner Kinder als Arschloch, Drecksau und Nazi beschimpfte habe.
Diese inkriminierten Äußerungen wollte sich der Landesbedienstete des Landes Niederösterreich, der insbesonders durch eine politische Aktivität beim ÖAAB in der Öffentlichkeit steht, nicht gefallen lassen und beauftragte seinen Anwalt mit juristischem Einschreiten.
Stellungnahme vom Anwalt der SPÖ-Bezirksrätin
Unzensuriert.at hat Eveline Bozsoki um eine Stellungnahme zu diesen Vorwürfen gebeten. Daraufhin hat sich ihr Anwalt, Gernot Nachtnebel, mit folgender Antwort gemeldet:
1. Frau Bozsoki hat mich mit ihrer rechtsfreundlichen Vertretung beauftragt.
2. In diesem Sinne prüfe ich den Sachverhalt. Da Sie selbst von einem Anwaltsschreiben sprechen, ist darauf zu verweisen, dass ich dieses fristgerecht gegenüber dem Kollegen beantworten werde und um Verständnis bitte, dass aus standesrechtlichen Erwägungen keine Korrespondenz mit dritter Seite geführt werden kann.
Ob die Anschuldigungen gegen sie nun stimmen oder nicht, geht aus der Stellungnahme nicht hervor.
Anwalt Nagler hat die SPÖ-Bezirksrätin aufgefordert, bis 31. Oktober 2019 eine Widerrufs- und Unterlassungserklärung zu unterzeichnen sowie seine Kosten zu ersetzen. Tut sie das nicht, wandert die Angelegenheit zu Gericht.