Wenn die mutmaßlichen Opfer aus dem FPÖ-Lager kommen, dann ist die österreichische Justiz mit Verfahrenseinstellungen sehr flott. Jetzt hat die Wiener Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen jenen fremdländischen Tatverdächtigen eingestellt, der über eine Gesamtsumme von 100.000 Euro verhandelt hatte, um ein Rohrbomben-Attentat gegen den früheren freiheitlichen Vizekanzler und FPÖ-Bundesparteiobmann HC Strache zu initiieren.
Bei der in Verdacht geratenen Person soll es sich um einen Lokalbesitzer handeln, der wegen eines Suchtgiftdelikts und illegalem Waffenbesitz bereits in Untersuchungshaft gesessen und auf dieser Grundlage zu einer unbedingten Haftstrafe verurteilt worden sei.
V-Mann des Verfassungsschutzes war Informant
Dass die Strafbehörden und die Polizei überhaupt von der Existenz dieses mutmaßlichen Bestimmungstäters erfahren haben, geht auf einen V-Mann des Verfassungsschutzes zurück, der als Informant aufgetreten war.
Der Tatverdächtige soll genaue Kenntnisse der Pkw-Nutzung durch Strache und seine Familie gehabt und sich im Umfeld einer salafistischen Moschee-Gemeinde bewegt haben. Dort soll er bereits bei einer fremdenpolizeilichen Kontrolle im Juli 2018 angetroffen worden sein, der Zugriff gegen ihn wegen der mutmaßlichen Attentatspläne gegen HC Strache soll am 30. September 2018 erfolgt sein. Dass die Ermittlungen jetzt einfach staatsanwaltschaftlich eingestellt worden sind, gibt Strafrechtsexperten Rätsel auf.
Gibt es Verbindungen zum „Ibiza-Video“?
Nachdem wiederum ein V-Mann des Verfassungsschutzes hier involviert war, gehen Justiz-Kenner davon aus, dass hier Handlungsstränge möglich sind, die in Richtung der Causa „Ibiza-Video“ führen könnten. Denn auch dort treten Personen in Erscheinung, die bei verdeckten Kommandoaktionen im Dunstkreis der Behörden mitgemischt haben.
Dass hier manche Kreise der Justiz, aber auch des Bundeskriminalamtes und des Bundesamtes für Verfassungsschutz wenig Freude an weiteren Ermittlungen haben, liegt auf der Hand.