Jetzt kommen langsam auch die österreichischen Gerichte in Gang, wenn es um die Causa „Ibiza Video“ geht. Unter der Aktenzahl 25 Cg 39/19t-12 hat das Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien eine Einstweilige Verfügung gegen den Rechtsanwalt Ramin M. verhängt. In dieser Verfügung, die von Johann Gudenus beantragt wurde, ist ein umfassender Unterlassungsanspruch gegen den mutmaßlichen Drahtzieher und Mittäter in der Causa „Ibiza-Video“ formuliert, die es diesem unter anderem untersagt, Ton-, Bild- und Filmaufnahmen von Gudenus ohne dessen Einverständnis anfertigen zu lassen.
Weiters ist Ramin M. gerichtlich untersagt, das „Ibiza-Video“ oder damit im Zusammenhang stehende weitere Filmaufnahmen zu verbreiten. Durch diese Einstweilige Verfügung ist der Anwalt aktuell einmal in seinem Handlungsspielraum in dieser Causa aus dem Dunstkreis von Spionage und Kriminalität bis zum endgültigen Urteil des Wiener Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Schach Matt gesetzt. Fachleute des Zivilrechts gehen davon aus, dass die Begründung der Einstweiligen Verfügung auch die Grundlage des endgültigen Urteils sein könnte, wenn der Beklagte Ramin M. nicht entscheidende Gegenbeweise auf den Tisch legt.
Schillernder Anwalt mit interessanten Verbindungen
Ramin M. ist ein schillernder Anwalt mit interessanten Verbindungen in Wien und Berlin. Er „lernte“ in der SPÖ-nahen Rechtsanwaltskanzlei Lansky, Ganzger und Partner (LGP) und ist derzeit selbständiger Rechtsanwalt in der Wiener Innenstadt. Gleichzeitig ist der auch Kooperationspartner von Jochen Resch, einem bekannten Berliner Verbraucherschutzanwalt. Mit diesem hat er in den letzten Jahren an vielen gemeinsamen Fällen in Sachen Verbraucherschutz gearbeitet.
Viele Beobachter der Causa „Ibiza-Video“ sind gespannt, wie weit sich die Handlungs- und Befehlsstränge hinter Ramin M. und seinem mutmaßlichen Komplizen Julian H. zurückverfolgen lassen, und welche Kreise tatsächlich hinter dieser mysteriösen Kommandoaktion stecken.