Nach einem ursprünglich katastrophalen Ministerialentwurf zur Umsetzung der EU-Waffengesetzrichtlinie ist Österreich diesmal ausnahmsweise kein Musterschüler. Die Vorschriften der Richtlinie mussten aufgrund der EU-Mitgliedschaft Österreichs zwar umgesetzt werden, freiwillige Fleißaufgaben gab es aber diesmal dann doch keine.
Nach langen Verhandlungen lenkte die Bundesministerin für Inneres ein und präsentierte dem Plenum des Parlaments gestern einen annehmbaren Gesetzesvorschlag. Bisher nicht meldepflichtige Langwaffen, wie etwa Schrotflinten, sind jetzt meldepflichtig. Allerdings setzte die FPÖ im Vorfeld durch, dass dem Bürger durch diese Meldepflicht keinerlei Kosten entstehen.
Problematisch an der Novelle ist, dass praktisch bereits Zugang zu Waffen als Innehabung gewertet wird. Diese ist jedoch das Vorrecht von Besitzern der Waffenbesitzkarte. Demnach könnten Jungschützen und Jungjäger rechtlich belangt werden, nur weil sie im Zuge ihrer Ausbildung eine Waffe zur Ansicht bekommen, also Zugang zu dieser haben. In diesem Punkt besteht Verbesserungsbedarf.
Zu begrüßen ist hingegen die Verschärfung des psychologischen Testverfahrens, um zu verhindern, dass von vornherein ungeeignete Personen legalen Zugang zu Schusswaffen erhalten. Der ursprüngliche Entwurf wurde zum Vorteil des Bürgers überarbeitet und Bundesministerin Fekter konnte zur Vernunft gebracht werden.