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29. Juni 2010 / 14:26 Uhr

Mit Humor gegen das Terrorgesetz

Man darf den Diskutanten unter dem Dach der Hayek-Gesellschaft ihren guten Willen nicht absprechen. Fundiert deckten sie die Tücken des geplanten Terrorgesetzes auf und verpackten darin auch einige Grundsatzkritik an unserem von „europäischen“ Vorgaben getriebenen Gesellschafts- und Rechtssystem. Die charismatischen Speerspitzen für die Verteidigung der Meinungsfreiheit sind honorige Herren wie Unterberger und Rzeszut jedoch nicht.

Kommentar von Alexander Höferl

Freilich: Es ist eine ernste Sache, die da auf uns zukommt. Mit ein wenig Humor an sie heranzugehen, schadet trotzdem nicht. Ein kleiner Blondinenwitz als Beispiel für künftig inkriminiertes Verhalten in die Runde geworfen, hätte etwas Lockerheit in die Debatte gebracht. Gar nicht so sehr, um beim Publikum zu punkten. Das wusste zum überwiegenden Teil ohnehin, worum es geht, und holte sich bei der Veranstaltung nur die Bestätigung seiner ablehnenden Haltung gegenüber dem Gesetzesvorhaben.

Doch es gilt, diese Gefahr für unsere freie Gesellschaft viel mehr Menschen zu verdeutlichen. Dazu braucht es eine klare, von Paragraphen und juristischen Floskeln befreite Sprache. Kein vernünftiger Mensch wird begeistert sein, wenn man ihm klar macht, dass er vielleicht ins Gefängnis muss, wenn er beim öffentlichen WM-Schauen zu laut „Scheiß Piefke / Spaghettifresser / Tommys /…“ schreit, nachdem die falsche Mannschaft ein Tor erzielt hat. Und wer will schon einen Konflikt mit dem Gesetz riskieren, wenn er den neuesten Burgenländer-Witz sicherheitshalber allen seinen Freunden per Mail schickt?

Nicht einmal die Journalisten – eine vom Gesetz hauptbetroffene Berufsgruppe – wagen sich in die Schlacht gegen den Angriff auf „ihre“ Pressefreiheit, von wenigen Ausnahmen abgesehen. Dabei kann sich angesichts dieses Gesetzes jeder fürchten, wovor er will. Presse-Redakteurin Rosemarie Schwaiger hat zum Beispiel Angst, dass alle in ihrer freien Meinungsäußerung behindert werden mit Ausnahme der hetzerischen FPÖ-Politiker, die durch die Immunität geschützt werden, und sie in Kommentaren keine freiheitlichen Wahlkampagnen mehr kritisieren darf, weil sie damit eine durch gemeinsame Weltanschauung definierte Gruppe verächtlich machen könnte. Ob jemand, der seine Naivität derart öffentlich zur Schau stellt, überhaupt politische Kommentare schreiben sollte, sei dahingestellt, die Meinungsfreiheit schützt aber auch Frau Schwaiger. Und auch für sie habe ich die Petition gegen das Terrorgesetz unterschrieben.

(Foto auf der Startseite: © Ingo Anstötz / PIXELIO)

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