Mit seinem Antrag auf Zugangsbeschränkungen nach dem Notfallparagrafen scheiterte WU–Rektor Christoph Badelt bislang. Doch Not macht erfinderisch. Nun will er „Leistungsfähige herausfiltern“ und vier Prüfungen in der Studieneingangsphase als verpflichtend festlegen. Für die Hochschülerschaft ist das Vorgehen „illegal“, das Wissenschaftsministerium zeigt „vollstes Verständnis“.
Die Situation an der Wiener Wirtschaftsuniversität ist wenig rosig: überfüllte Hörsäle und ein quasi nicht vorhandenes Betreuungsangebot. Auf einen Professor kommen derzeit 320 Studierende. Österreichischer Durchschnitt sind 121 Studierende. Ab kommendem Herbst sieht sich die WU mit einer neuen Welle an Studierfreudigen konfrontiert. Bis zu 7.000 Inskriptionen wird es nach Angaben des Rektorats geben.
Nun hat Rektor Badelt neue Pläne geschmiedet, um doch noch irgendwie seine gewünschten Zugangsbeschränkungen umzusetzen. In der Studieneingangsphase, wo derzeit 14 Fächer in beliebiger Reihenfolge absolviert werden können, müssen ab Herbst zuerst einmal die Fächer „Einführung in die Betriebswirtschaftslehre“, „Mathematik“, „Grundlagen der Volkswirtschaftslehre I“ und „Wirtschaft im rechtlichen Kontext – Europäisches und öffentliches Wirtschaftsrecht I“ bestanden werden, um zu den weiteren Prüfungen der Eingangsphase antreten zu dürfen. Hausinterne Statistiken zeigen, dass derzeit 62 Prozent der Studenten im ersten Jahr weniger als vier Prüfungen schaffen.
Zwar seien die Zugangsbeschränkungen eine „Reduktion der derzeitigen totalen Liberalität des Studiums“, so Badelt, allerdings sei es wegen der katastrophalen Betreuungsverhältnisse nur so möglich, Leistungswilligen ein gutes Studium zu ermöglichen. Dass sich der Rektor damit über die Leistungsvereinbarungen mit den Ministerium hinwegsetzt, dass 1.300 Absolventen vorsieht, ist ihm egal. Sie seien das Papier nicht Wert, auf dem sie geschrieben sind.
Wissenschaftsministerin Beatrix Karl (ÖVP) zeigt dennoch „vollstes Verständnis“ für das eigenwillige Vorgehen. Anders die Österreichische Hochschülerschaft (ÖH): Sie reagiert empört. „Sollte der Senat diese neue Zugangsbeschränkung beschließen, werden wir nicht zögern bis zu den Höchstgerichten zu gehen um diese Regelung zu Fall zu bringen“, sagt der ÖH-WU-Vorsitzende Stefan Kilga.