Wenn ein 14jähriger aus Neulengbach zum Beispiel im 14. Bezirk in Wien die Schule besucht, fährt er dorthin täglich mit der Bahn hin und zurück – mit einer Schülerfreifahrtskarte. Christian H. ist 14 Jahre alt und wohnt auch in Neulengbach. Auch er besucht eine Schule an einem anderen Ort, nämlich die HTL in Retz. Dort wohnt er im Internat und benutzt ein öffentliches Verkehrsmittel nur zweimal pro Woche. Er bekommt jedoch keine Schülerfreifahrt.
Foto: Herbert Ortner/ Wikimedia (CC BY 3.0)
Die Kosten für die Schülerfreifahrt dafür der Familienlastenausgleichs- fonds, der dem Verkehrsunternehmen die Fahrtkosten vergütet. Christians Vater jedoch muss die Fahrtkosten seines Sohnes aus eigener Tasche bezahlen, und wie ihm geht es allen Familien, deren Kinder ein Internat besuchen und öffentliche Verkehrsmittel benutzen müssen.
Herr H. ist alleinerziehender Vater zweier Kinder. Er will Christian eine gute Ausbildung ermöglichen. Obwohl es für ihn finanziell nicht einfach ist, zahlt er fürs Internat monatlich 380 Euro. Was er allerdings nicht verstehen kann ist, warum er zwar eine Schulfahrtsbeihilfe bekommt, die darüber hinaus gehenden Fahrtkosten von monatlich 91,60 Euro aber selbst tragen muss, während alle, ie täglich zur Schule fahren, in den Genuss der Schülerfreifahrt kommen.
Verantwortlich für diese seltsame Situation ist das Familienlastenausgleichsgesetz, das festlegt, dass ein Schüler ein Verkehrsmittel mindestens viermal pro Woche benutzen muss, um eine Schülerfreifahrtskarte zu bekommen. Für den normalen Bürger ist es allerdings unverständlich, warum Schüler, die weniger oft Kosten verursachen, weil sie ein Verkehrsmittel nur zweimal wöchentlich benutzen, gegenüber allen anderen Schülern benachteiligt werden.