Elisabeth Sabaditsch-Wolff hat es gewagt, ungeliebte Fakten über den Islam zu verbreiten – und wurde dafür angezeigt und verurteilt. Das erstinzanzliche, ausgesprochen schwach begründete Urteil wurde angefochten – und nun in zweiter Instanz bestätigt! "Es ist ein schwarzer Tag für Österreich", so Sabaditsch-Wolff – zu Recht: Mit diesem Urteil wird die Meinungsfreiheit aufs Gröbste untergraben.
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Sabaditsch-Wolff hatte auf einem Seminar durchklingen lassen, dass der islamische Prophet Mohammed "gerne mit Kindern ein bisschen was" gehabt habe – basierend auf den islamischen Schriften über seine neunjährige Ehefrau Aischa. In der ersten Instanz wurde diese Aussage als "sachlich völlig ungerechtfertigter Vorwurf" der Pädophilie erachtet. Die neue Begründung ist nur marginal sinnvoller. Bei Sabaditsch-Wolffs Aussage leuchte "deutlich ein Wertungsexzess" hervor, so der OLG-Senatsvorsitzende. Hätte sie "isoliert" gesagt, dass Mohammed "Sex mit einem Kind hatte", so wäre sie laut ihm nicht bestraft worden.
Die Angeklagte kündigte sofort an, Berufung gegen dieses Urteil einzulegen, da sie ausschließlich faktisch korrekte Aussagen getätigt habe. Sie beruft sich auf den Grundsatz, dass das Aussprechen der Wahrheit niemals zu einem Delikt gemacht werden dürfe. Die Justiz sieht das offenbar anders: Mit den abstrusesten Begründungen versucht sie, den kulturpolitischen Veränderungswillen zugunsten des Islam gegen jegliche rechtliche Grundlage durchzusetzen.
Selbst die sonst eher links(liberal) eingestellten Kommentatoren des Standard-Forums sind entsetzt über das Urteil. Auch im Ausland wird der Fall bereits als Zeichen der zunehmenden Islamisierung Österreichs gewertet – dort herrscht noch breiteres Unverständnis über die Ansichten der Richter.