Mit 15.Juni dieses Jahres kommt auf die Familien eine neue Belastung zu. Ab diesem Datum ist das Miteintragen eines Kindes in den Pass eines Elternteils nicht mehr gültig. Dann bekommen auch Babys ihren eigenen Ausweis. Diese Neuerung hat die Europäische Union eingeführt, zum Schutz von Kindern. Doch viele finden diese Regelung nur lächerlich, weil es unmöglich erscheint, Babys tatsächlich auf einem Bild zu erkennen, und bezeichnen die Babyreisepässe als reine Abzocke.
Foto: JJey K.flickr/(CC BY-NC-ND 2.0)
Schaut man sich die Gebührenregelung an, müssen die Eltern für die künftigen Reisepässe ihrer Kinder tatsächlich einiges ausgeben. So müssen Minderjährige ihren Reisepass vier Mal – bei der Geburt, im zweiten Lebensjahr, zum siebten und zum 12. Geburtstag – neu ausstellen lassen. In den ersten beiden Lebensjahren ist die Ausstellung einmal kostenfrei, sonst kostet es jedes Mal. Die billigste Version, also bei normaler Zustellung des Dokumentes, macht nach den derzeitigen Gebühren insgesamt 135,90 Euro aus. Nicht inkludiert ist dabei eine mögliche Namensänderung des Kindes im Reisepass. Dafür bezahlt man extra.
Bisher gab es die Möglichkeit einer Kindermiteintragung im Pass der Eltern oder der Person, der die Pflege und Erziehung obliegt. Diese Eintragung hat aber nur den Familiennamen, den Vornamen, das Geschlecht und das Geburtsdatum, aber kein Lichtbild enthalten. Dadurch wäre eine Identitätsfeststellung – so das Argument der EU – des mitreisenden Kindes an der Grenze nur mit hohem Aufwand möglich gewesen. Neue Kindermiteintragungen sind ab dem Jahr 2009 daher nicht mehr gestattet. Bestehende behielten noch für drei Jahre die Gültigkeit, die im Juni dieses Jahres von Gesetzes wegen verloren geht.