Im italienischen Parlament liegt seit dem Februar 2011 ein Gesetzesentwurf, der auch die Südtiroler – insbesondere die Südtiroler Schulkinder – dazu verpflichten soll, die nationalistische italienische Hymne mit antiösterreichischen Textpassagen abzusingen. FPÖ-Südtirolsprecher Werner Neubauer hatte dies zum Anlass genommen, den österreichischen Außenminister Michael Spindelegger zu fragen, welche Haltung dazu die Schutzmacht Österreich einnimmt. Die Antwort des Außenministers und ÖVP-Bundesparteiobmanns ist dünn ausgefallen.
Umfangreiche parlamentarische Anfrage nicht beantwortet
Obwohl sogar die eigenen Parteifreunde in der Südtiroler Volkspartei (SVP) im römischen Parlament ihre Vorbehalte gegen den Gesetzesentwurf für die nationalistische Hymne geäußert hatten, berührt dieses Thema offensichtlich weder den Südtiroler Landeshauptmann Luis Durnwalder (SVP) noch ÖVP-Außenminister Michael Spindelegger wirklich. Unter anderem wollte Neubauer wissen, ob durch den Zwang Italiens zur Einführung des Absingens der italienischen Hymne für die deutsche und ladinische Minderheit in Südtirol die Gefahr einer Vertragsverletzung nach Artikel 1 des Pariser Abkommens von 1946 bestehe. Dazu kamen weitere detaillierte Fragen, wie es Österreich diesbezüglich mit seiner Schutzmachtfunktion hält. Beantwortet wurde allerdings keine dieser Fragen.
Spindelegger und Durnwalder leben ein "Schweigekartell"
Offensichtlich sehen weder der Außenminister noch der Südtiroler Landeshauptmann in dieser Causa irgendeinen Handlungsbedarf. Anderes ist es nicht zu erklären, dass Spindelegger lediglich allgemein auf den Pariser Vertrag eingeht, gleichzeitig aber betont:
Von Seiten der Südtiroler Landesregierung wurden in diesem Zusammenhang bislang keine Bedenken hinsichtlich eines Verstoßes gegen das Autonomiestatut an das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) herangetragen.
Somit verlassen sich Durnwalder und Spindelegger in dieser Frage auf eine Art „Schweigekartell“, das für beide die beste Ausrede darstellt, nur ja nicht tätig werden zu müssen.