Teil des sogenannten Transparenzpakets, das nächste Woche im Zuge einer Sondersitzung des Nationalrats beschlossen werden soll, ist auch ein neues Lobbiynggesetz. Zustande kommt es mit den Stimmen der FPÖ, die in diesem Fall die Regierungsparteien unterstützt. Anders als bei der umstrittenen Parteienfinanzierung, die mit Hilfe der Grünen drastisch erhöht wird, war die linke Oppositionspartei gegen neue Spielregeln für Lobbyisten.
Auch das BZÖ konnte sich dafür nicht erwärmen. Beide Parteien brachten als Hauptgrund für ihre Ablehnung das fadenscheinige Argument, dass es für Rechtsanwälte und Notare eine Ausnahmebestimmung geben solle. Diesen Bedenken hielt FPÖ-Justizsprecher Peter Fichtenbauer die strengen Standesregeln für diesen Beruf entgegen und meinte, die Forderungen nach Einbeziehung der Rechtsanwaltstätigkeit in das Lobbying seien abwegig und offenbarten bloß gänzliche Unkenntnis der Situation.
Offenlegungs- und Registrierungspflichten für Lobbyisten
Im Einzelnen sieht das Lobbying-Gesetz, für das eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich war, Registrierungs- und Offenlegungspflichten für Lobbying-Unternehmen vor, die der Interessenvertretung nachgehen. Zu diesem Zweck soll nun ein öffentlich einsehbares elektronisches Lobbying- und Interessensvertretungs-Register eingerichtet werden, in dem Lobbying-Unternehmen ihre Grunddaten und die Namen der bei ihnen mit Lobbying beschäftigten Personen bekanntzugeben haben. In einem nur eingeschränkt zugänglichen Teil des Registers sollen überdies Auftraggeber und Auftragsgegenstand jedes Lobbyingauftrags ausgewiesen werden. Von den Bestimmungen des Gesetzes ausgenommen sind außer den nun zusätzlich beschlossenen Rechtsanwälten auch politische Parteien, gesetzliche Sozialversicherungsträger sowie Kirchen und Religionsgesellschaften.