Zu einer neuerlichen Aushöhlung des heimischen Tabakmonopols kam es durch das Abgabenänderungsgesetz 2012. Mit der Novellierung des § 27 Abs 2 Tabakmonopolgesetz, betrieben von Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP), wird es nun auch Behindertenorganisationen und "juristischen Personen, die im Alleineigentum dieser Organisationen stehen", ermöglicht, Tabakfachgeschäfte zu führen. Dies geht zu Lasten der Behinderten selbst, die sich um die immer geringere Anzahl an Trafiken bewerben. Zusätzlich dazu ist es auch ein Einfallstor für potentielle andere Bewerber, die diese Ausnahme zu ihren Zwecken nutzen könnten. Erklärt wird die Neuregelung von den Koalitionsparteien damit, dass man so mehr „Schulungstrafiken“ betreiben könne.
Bereits bisher gab es jedoch diese „Schulungstrafiken“, diese wurden allerdings in Form von Verkaufsstellen geführt und werden bereits jetzt durch Behindertenorganisationen betrieben, etwa durch den Kriegsopfer- und Behindertenverband (KOBV). Diese Standorte werden fast ausschließlich dort geführt, wo eigentlich ein vorzugsberechtigter Behinderter eine Trafik führen sollte. Mit dem Status von Fachgeschäften erhalten der KOBV und andere Behindertenorganisationen künftig Trafiken mit doppelter Tabakhandelsspanne. Auch dies geht zu Lasten potentieller Betreiber aus dem Kreis der Behinderten.
Freiheitliche Trafikanten gegen Behindertendiskriminierung
Die freiheitlichen Trafikanten stellen sich als einzige Fraktion im Bundesgremium der Wirtschaftskammer gegen die unsinnige Neuregelung. Ernst Gehring, Mitglied des Fachverbands der Tabaktrafikanten und Bundesobmann des Verbandes der Tabaktrafikanten Österreichs (RfW) zu dieser unsinnigen Novellierung: "Man stelle sich vor, die mächtige Mineralölindustrie, die ja jetzt schon von den Österreichischen Lotterien an ihr Tankstellennetz neue Annahmestellen übertragen bekommt, nutzt dieses Schlupfloch und treibt mit einer Antragsserie diese Frage bis vor die Höchstgerichte. Das Tabakmonopol wäre im höchsten Maße gefährdet." Wenn man die anerkennenswerte Arbeit der Behindertenorganisationen bei der Integration ihrer Schutzbefohlenen in den Arbeitsmarkt abgelten wolle, müsse man sich andere Modelle ausdenken. Das Modell quasi öffentlich finanzierter "Lehrlingswerkstätten" auf die Trafikanten zu übertragen sei jedenfalls der falsche Weg.