Anhand einer Liste sogenannter "Selektoren" – sicherheitstechnisch relevante Begriffe – wählt die NSA ihre Spionageziele aus. Das deutsche Kanzleramt ist in Besitz dieser Selektorenliste. Der deutsche Bundestag wollte Einsicht in die Liste dieser Stichworte erhalten – das Kanzleramt lehnte jedoch ab.
Einsicht nur für ausgewählten Ermittler
Als Alternative soll ein "Ermittler" Einsicht auf die Liste erhalten, der seinerseits danach dem Bundestag Bericht erstattet. Während das Kanzleramt darauf besteht, diesen Ermittler selbst zu ernennen, möchte der Bundestag die Entscheidung, wer die Liste sehen soll, für sich beanspruchen.
Im NSA-Untersuchungsausschuss im Herbst wird jedenfalls die Einsicht dieser Person der einzige Anhaltspunkt zur NSA-Spähliste sein. Selbst der deutsche Bundesnachrichtendienst hat bereits anhand dieser Liste gearbeitet und so dem NSA geholfen, berichtet die Süddeutschen Zeitung.
Kanzleramt: Einsicht in die Liste "völkerrechtswidrig"
Kanzleramt und USA argumentieren, es sei völkerrechtsidrig, die Liste an den deutschen Bundestag weiterzugeben: Eine völkerrechtliche Vereinbarung besage, dass US-amerikanisches Geheimdienstmaterial nur dann weitergegeben werden darf, wenn die USA dies erlauben.
Unterdessen plant die Opposition eine Verfassungsklage, sollte die Geheimdienstliste nicht freigegeben werden. Doch auch der bloßen Einsicht durch einen einzelnen "Ermittler" haben die USA nicht zugestimmt.