Die Arbeitslosenversicherung privilegiert vor allem den Billiglohnsektor in Österreich. Dies kommt vielen ausländischen Arbeitnehmern entgegen, die überhaupt keine oder bis zu einem Drittel geringere Arbeitslosenversicherungsbeiträge (ALV) zahlen, aber trotzdem Leistungen des Arbeitsmarktservice (AMS) in Anspruch nehmen, wenn sie keinen Job haben.
Keine Beiträge, aber Arbeitslosengeld
Für das Jahr 2017 betragen die Staffelungen der Bruttobezüge, wo von den Arbeitnehmern keine oder geringere als die regulär zu bezahlenden drei Prozent ALV-Beiträge zu bezahlen sind: bis 1.342,00 Euro: null Prozent; über 1.342,00 Euro bis 1.464,00 Euro: ein Prozent; über 1.464,00 Euro bis 1.648,00 Euro: zwei Prozent.
Insgesamt profitierten 193.000 Ausländer von diesen ermäßigten Beitragssätzen im schon vorliegenden Jahr 2015. Insgesamt 67.546 arbeitslose EU-Bürger in Österreich profitierten davon und erhielten Arbeitslosengeld, obwohl sie keine Beiträge bezahlt hatten. Gleichzeitig erhielten weitere 64.408 Drittstaatsangehörige aus diesem Titel Arbeitslosenunterstützung ohne eigene Beitragsleistung.
Weitere 61.000 Ausländer mit AMS-Bezug bezahlten ermäßigten Beitrag
Damit nicht genug haben weitere 61.000 Ausländer einen AMS-Bezug im Jahr 2016 erhalten, nachdem sie einen ermäßigten Arbeitslosenversicherungsbeitrag bezahlt hatten. So bezahlten 13.128 Arbeitslosengeld-Bezieher aus EU-Staaten im vorvergangenen Jahr lediglich ein Prozent ALV-Beitrag und weitere 19.172 Arbeitslose aus EU-Staaten zwei Prozent.
Bei den Drittstaatsangehörigen im Jahr 2015 bezahlten 11.364 Arbeitslosengeld-Bezieher lediglich ein Prozent und weitere 16.632 Arbeitslose aus Drittstaaten zwei Prozent.
Ausländerprivilegien im Sozialstaat Österreich
Neben den 470 Millionen schweren Transferzahlungen des AMS für Ausländer in die Pensions-, Kranken- und Unfallversicherung stellt dies ein weiteres Ausländerprivileg im österreichischen Sozialstaat dar.