Es ist höchst ungewöhnlich und selbst ORF-Kennern kaum erinnerlich: Als Vorkehrung für den Song-Contest-Finaltag ernennt ORF-Chef Alexander Wrabetz einen Not-Geschäftsführer. Dieser soll laut atmedia.at der burgenländische ORF-Landesdirektor Karlheinz Papst sein. Der Generaldirektor auf Zeit wird installiert, weil die gesamte Geschäftsführung des ORF bei der Finalshow des Song Contests wohl fußfrei und gratis in der ersten Reihe sitzt und es vorkommen kann, dass wegen eines Vorfalls die gesamte Chefetage nicht handlungsfähig ist. Von einem terroristischen Anschlag redet Wrabetz freilich nicht, höchstens von "Kommunikationsproblemen".
Vorkehrung für den Notfall
Fragen, die sich GIS-Zahler und Fernsehkonsumenten in diesem Zusammenhang freilich sofort stellen, sind: "Warum muss die gesamte Geschäftsführung bei diesem Event dabei sein?" Und: "Ist die Eitelkeit der Führungspersonen im ORF wirklich so groß, dass sie sich während der Musikveranstaltung im eigenen Fernsehen unbedingt selbst sehen müssen?" Wrabetz schreibt in einer internen Mitteilung, die atmedia.at vorliegt:
Einerseits ist das dadurch zum Ausdruck kommende Bekenntnis zu diesem für das Haus ORF so wichtigen Ereignis ein erfreuliches Zeichen, andererseits zählt es zu meiner Verpflichtung als Alleingeschäftsführer, Vorkehrungen für Notfälle zu treffen, auch wenn wir alle davon ausgehen, dass es zu keinem Notfall oder einer Krise kommen wird.