Stöger mutet Wiener Wohnungsbesitzern verzehnfachte Grundsteuer zu.

15. Feber 2016 / 17:13 Uhr

Konsumententschutzminister Stöger tut nichts gegen rote Grundsteuerlawine

Ende letzten Jahres brachte die rot-grüne Wiener Stadtregierung eine neue Steueridee aufs Tapet. Die Wiener Finanzstadträtin Renate Brauner (SPÖ) ging mit der Idee, die Grundsteuer zukünftig zu verzehnfachen, an die Öffentlichkeit. Der zuständige Konsumentenschutzminister Alois Stöger tut allerdings nichts gegen diesen Steuerexzess. Von der Verzehnfachung der Grundsteuer würden die leeren Wiener Stadtkassen extrem profitieren.

Die Wiener FPÖ-Nationalrätin Dagmar Belakowitsch-Jenewein wollte vom Konsumentenschutzminister wissen, was er gegen eine solche Idee zum Schutze der Mieter und Wohnungseigentümer tun würde. Der Ressortminister ignorierte aber diese Frage schlichtweg und machte sich vielmehr Gedanken, wie man eine verzehnfachte Grundsteuer den Wohnungseigentümern umhängen könnte. Dass dies auch Genossenschaftswohnungen, sowie kleine und mittlere Eigentumswohnungen betrifft, welche nicht vermietet sondern selbst genutzt werden, passt nicht ins Verständnis des roten Ministers. 

Wohnungseigentümer sollen zehnfache Grundsteuer schlucken

Stöger vertritt als Konsumentenschutzminister die These, dass die Grundsteuer nicht mit der unmittelbaren Nutzung der Wohnung in Verbindung steht und deshalb eigentlich aus dem Betriebskostenkatalog hinausfallen sollte. Stögers Grundsteuerlogik: Wenn die Grundsteuer nicht mehr zu den Betriebskosten zählt, dann könnte sie auch vervielfacht werden. Dass dann rein betriebswirtschaftlich die Mieten steigen werden bzw. es zu einer weiteren Wohnungsknappheit kommt, ist nicht im Radius des roten Ministers. 

In seinem eigenartigen mathematischen Selbstverständnis, welches an den Realitäten der Wohnungswirtschaft total vorbeigeht, geht Stöger sogar von einer „dauerhaften Senkung“ der Wohnkosten für Mieter trotz einer Erhöhung der Grundsteuer durch seine Wiener SPÖ-Genossen aus:

Da die Grundsteuer in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der Nutzung der Wohnung steht bzw. von den Mietern und Mieterinnen nicht direkt verursacht wird, sollten diese auch nicht mit diesen Kosten belastet werden. Mein Ministerium hat sich schon mehrmals für eine Streichung dieses Postens aus dem Betriebskosten-Katalog ausgesprochen und auch mein Amtsvorgänger hat sich dafür u.a. im Rahmen der Verhandlungen zum Regierungsübereinkommen eingesetzt. Eine entsprechende Änderung des Betriebskosten-Katalogs wäre auch im Sinne des aktuellen Regierungs- übereinkommens, das unter dem Kapitel „Leistbares Wohnen“ eine Reform des Betriebskosten-Katalogs vorsieht. Mieter und Mieterinnen würden dadurch finanziell entlastet werden bzw. deren Wohnkosten dauerhaft gesenkt werden.

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