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Die Syrische Mittelmeerküste (hier Karadouran Beach) ist ein Badeparadies. Auch für sogenannte Flüchtlinge auf Heimaturlaub

13. September 2016 / 13:45 Uhr

Angebliche Flüchtlinge verbringen ihre Urlaube mit deutschem Arbeitslosengeld in ihrer alten Heimat

Wo verbringe ich meinen Urlaub? Diese Frage stellen sich natürlich auch in Deutschland bereits anerkannte Asylanten. Doch die Ostsee oder das Fichtelgebirge dürften ihnen als Urlaubsdomizile weniger liegen. Also entschließt man sich, seine wohlverdienten Ferien dort zu verbringen, woher man – angeblich aus politischen Gründen – unbedingt fliehen musste.

Urlaub in Syrien und Afghanistan

Wie die deutsche Bundesagentur nach Recherchen der Welt am Sonntag nun bestätigte, gibt es bereits bekannte Fälle, wo anerkannte Asylwerber, die sogar eine Arbeitslosenunterstützung (Hartz-IV) erhalten, einfach so in ihr Heimatland fahren, um sich dort mit deutschem Geld einen schönen Lenz zu machen. Also Personen aus Ländern wie Syrien oder Afghanistan, die in Deutschland Asyl erhalten hatten, fliegen in ihre alte Heimat, verbringen dort ein paar schöne Wochen und kehren erholt und entspannt wieder nach Deutschland zurück.

Keine offiziellen Statistiken

Allerdings gibt eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit auch zu, die von derartigen Fällen aus Berlin weiß, dass es keine offiziellen Statistiken dazu gäbe, aber man davon ausgehen kann, dass es auch in anderen Gegenden Deutschland nicht anders sein wird. Lapidar wird nur dazu angemerkt: „Wir führen keine Auswertung oder Statistik zu diesem Thema, daher liegen uns keine Informationen vor.“

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) deutet freilich an, dass man sich bemühen werde, in dieser Causa einen genaueren Überblick zu bekommen.  

Aus Datenschutzgründen bleibt Urlaubsort geheim

Die Regelung für Deutschland ist folgende: Hartz-IV-Empfänger (Arbeitslose) dürfen drei Wochen pro Jahr ortsabwesend sein, ohne dass das Arbeitslosengeld gekürzt wird. Wo man sich während dieser Ortsabwesenheit (Urlaub) aufhält, braucht man dem Staat nicht bekanntzugeben.  Man müsse nur sagen, dass und wie lange man fort ist. Für eine Ortsangabe, wo man sich während des Urlaubs befindet, fehlt in Deutschland die gesetzliche Grundlage.

Selbst wenn ein Betreuer einer Arbeitsagentur (entspricht in Österreich dem AMS) herausfinden würde, dass sein Klient etwa eine Urlaubsreise nach Syrien plane, müsste der Betreuer aufgrund des Datenschutzes diese Information geheim halten.

Bei Urlaub sicherlich keine Verfolgung

Eindeutig sind hingegen die europäischen Regeln, die besagen, dass Reisen von Flüchtlingen in den sogenannten Verfolgerstaat nach einer Einzelfallprüfung zur Aberkennung des Schutzstatus als Flüchtling führen können. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums meinte dazu, dass es für einen vorübergehenden Aufenthalt im alten Heimatland möglicherweise sogar nachvollziehbare Gründe geben könnte, wie etwa eine schwere Erkrankung eines Angehörigen, aber: „Handelt es sich jedoch um Reisen zu Urlaubszwecken, kann dies ein Indiz dafür sein, dass bei dem Flüchtling keine Furcht vor Verfolgung vorliegt.“

Das verschlägt einem die Sprache

Der Obmann der Unionsfraktion im Innenausschuss des Bundestages, Armin Schuster (CDU), konnte dazu nur Folgendes sagen: „Wenn das stimmt, verschlägt es einem fast die Sprache.“ Denn für solche Flüchtlinge sei ein Recht auf Asyl kaum vorstellbar, weil die von den Flüchtlingen vorgebrachten Schutzgründe dadurch mit Sicherheit nicht stichhaltig sein könnten. Im Klartext, der sogenannte Flüchtling hat gelogen.

Für Armin Schuster muss das Konsequenzen für den weiteren Aufenthalt in Deutschland nach sich ziehen. Er selbst könne sich überhaupt nur ganz wenige Fälle vorstellen, in denen überhaupt nur eine kurzzeitige Rückkehr gestattet werden könne. „Dafür wäre es aber zwingend erforderlich, dass wir die Flüchtlinge künftig generell verpflichten, eine solche Reise zu beantragen und vom BAMF genehmigen zu lassen.“

Schweiz und Österreich

Auch die Schweiz wird mit dem Phänomen der urlaubsreisenden Flüchtlinge konfrontiert. Dort hat man freilich letztes Jahr 189 Flüchtlingen den Asylstatus aberkannt, weil sie in ihr Heimatland gereist waren oder mit deren Behörden Kontakt gehabt haben.

Man darf nun gespannt sein, ob die österreichischen Behörden auch in unserem Land hellhörig werden und nachprüfen, wohin anerkannte Asylwerber in ihrem Urlaub reisen.

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