Das Landgericht Augsburg befindet sich im Justizpalast am Rand der Augsburger Altstadt.

12. Dezember 2016 / 09:00 Uhr

Falscher 16-jähriger Afrikaner randalierte nach Urteilsverkündung bei Gericht

Ein Afrikaner behauptete vor Gericht, erst 16 Jahre alt zu sein. Da das eine Lüge war und er nach einer Altersbestimmung nachweislich mindestens 21 Jahre alt sein muss, wurde gegen ihn im Landgericht Augsburg nach Erwachsenenstrafrecht verhandelt.

Opfer Schädel gespalten

Vor Gericht stand der afrikanische Migrant, der versucht hatte, als minderjähriger Flüchtling in Deutschland unterzukommen, weil er in der Flüchtlingsunterkunft, wo er auf seinen Asylbescheid wartete, seinen Mitbewohner mehrfach mit Schwertern attackiert hatte. Bei der letzten Attacke zog der Afrikaner eine Hiebwaffe aus einem Regenschirm, sprach die Worte „I kill you“ und spaltete hierauf seinem Opfer die Schädeldecke. Lebensgefährliche Verletzungen waren die Folge.

Motiv für diese Wahnsinnstat dürfte die Befürchtung des Afrikaners gewesen sein, dass seine Drogengeschäfte auffliegen.

Sessel gegen Richter geschleudert

Am Mittwoch, 7. Dezember, erfolgte im Landgericht Augsburg die Urteilsverkündung, die auf sechseinhalb Jahre Haft wegen versuchten Totschlags lautete. Nach Berichten der Augsburger Allgemeine soll der Asylwerber den Urteilsspruch des Richters zunächst ruhig aufgenommen haben. Allerdings habe er dann plötzlich zu randalieren begonnen, griff nach einem Stuhl und schleuderte diesen Richtung Richterbank. Das Wurfgeschoß soll haarscharf an den Köpfen des vorsitzenden Richters und einer Schöffin vorbeigeflogen sein. Beide blieben unverletzt.

Der Tobende konnte schließlich durch Justizbeamte unter Einsatz von Pfefferspray überwältigt werden. Nun erwartet den zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilten Gewalttäter ein weiteres Verfahren wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung.

Steuerzahler versorgen den Täter

Allerdings ist es dem Asylwerber damit gelungen, die nächsten Jahre auf Kosten deutscher Steuerzahler beherbergt und verköstigt zu werden. Ob er nach Verbüßung seiner Haftstrafe umgehend abgeschoben wird, hängt höchstwahrscheinlich auch davon ab, welche Parteien in Deutschland dann das Sagen haben werden.  

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