Da es bundesweit scheinbar nicht möglich ist, eine einheitliche Regelung bei der Mindestsicherung zu finden, gehen die österreichischen Bundesländer eigene Wege. Nachdem Nieder- und Oberösterreich bereits Verschärfungen beschlossen haben, zeigten sich nun auch Tirol, Vorarlberg und Salzburg bereit, Korrekturen am bisherigen Geldfluss vorzunehmen.
Weniger Geld, mehr Auflagen
Für Tirols Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) sind diese Maßnahmen notwendig, „um einen Mindestsicherungstourismus zu verhindern“. Und um das durchzusetzen, will man in diesen drei Bundesländern auf das Prinzip „weniger Geld, mehr Auflagen“ setzen.
Zwar wäre Platter eine bundeseinheitliche Regelung lieber gewesen. Doch mit dem Tiroler Vorstoß ist diese wohl endgültig vom Tisch, meinte er.
Tirol: 38 Prozent nicht EU-Bürger
Durch diese neuen Regelungen des Mindestsicherungsbezuges schätzt man, dass sich Tirol etwa fünf Millionen Euro pro Jahr sparen wird. Derzeit hat dieses Bundesland ca. 17.000 Bezieher der Mindestsicherung, für die 56 Millionen Euro aufgewendet werden. Davon beträgt der Anteil jener Personen, die keine EU-Bürger sind, bereits 38 Prozent.
Folgende Änderungen sind beschlossen worden: Für Personen, die in Wohngemeinschaften wohnen, wird der monatliche Richtsatz von 633 auf 473 Euro reduziert. Ebenso ist es nicht mehr möglich, zugewiesene Wohnungen einfach abzulehnen. Wer das nunmehr tut, wird diesen Teil der Mindestsicherung, der fürs Wohnen projektiert ist, verlieren. Auch werden die Mindestsicherungssätze für Kinder gekürzt.
Job abgelehnt – keine Unterstützung
Eine weitere wesentliche Neuerung ist diese, dass man die Unterstützung verliert, wenn man sich weigert, einen zugewiesenen Job anzunehmen. Eine ähnliche Regelung gilt auch für Asylwerber, die es vorziehen, keine Deutsch-, Orientierungs- und Wertekurse zu absolvieren. Im Falle einer Verweigerung können diese Personen bis zu zwei Drittel der Mindestsicherung verlieren.
Summa summarum hat das neue Gesetz für Platter folgenden Sinn:
Wichtig ist, dass den wirklich Armen geholfen wird. Gleichzeitig ist das Gesetz ein Anreiz, so schnell wie möglich wieder aus der Mindestsicherung rauszukommen
Derzeitige Regelungen in einzelnen Bundesländern
Oberösterreich: Asyl- und subsidiär Schutzsuchende (Personen, deren Asylantrag zwar abgewiesen wurde, aber deren Leben oder Gesundheit im Herkunftsland angeblich bedroht wird) erhalten 520 statt wie vorher 914 Euro, wenn man einen Deutschkurs (auch bei abgelehnten Asylwerbern?) und eine Werteschulung absolviert, einen Arbeitswillen zeigt und nicht gegen die zu unterzeichnende Integrationsvereinbarung verstößt. Bei Nichtbeachten dieser Punkte kann der Integrationsbonus (155 Euro) gestrichen werden, wobei der Migrant dann immer noch 365 Euro erhält.
Niederösterreich: Pro Haushalt ist sein Anfang 2017 die Mindestsicherung, wozu auch Wohngemeinschaften zählen, mit 1500 Euro gedeckelt. Außerdem erhält man maximal 572,50 Euro, wenn man seinen Wohnsitz nicht zumindest in fünf der letzten sechs Jahre in Österreich hatte. Ebenso können Mindestsicherungsempfänger zu gemeinnützigen Hilfstätigkeiten verpflichtet werden.
Fast 200.000 beziehen 837,76 Euro in Wien
Wien: Derzeit werden allerlei Modelle diskutiert, wobei man auch über eine sogenannte „Wartefrist“ für Mindestsicherungsbezieher andenkt. Diese soll einen Mindestsicherungstourismus aus den Bundesländern, die bereits reduziert haben, nach Wien verhindern.
Zuletzt mussten in Wien die Aufwendungen für die Mindestsicherung um 130 Millionen Euro aufgestockt werden, was man in der rot-grünen Stadtregierung mit der angeblichen angespannten Wirtschaftslage aber auch vorsichtig mit der Zunahme an Flüchtlingen, die bereits anerkannt und bezugsberechtigt sind, begründete. Für etwa 198.000 Personen, die in Wien Mindestsicherung ausbezahlt bekommen, sind die Gesamtkosten mit rund 664 Millionen Euro veranschlagt. Bei einem Gesamtschuldenstand der Stadt Wien von weit über 17 Milliarden Euro dürften das für Rot-Grün allerdings nur Peanuts sein…