In Österreich gibt es keine Meldepflicht für tödliche Spitalskeime an das Gesundheitsministerium. Das musste die zuständige Bundesministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) jetzt in einer Anfragebeantwortung an den FPÖ-Abgeordneten Josef Riemer zugeben:
Da es keine Meldepflicht für Infektionen/Todesfälle mit Spitalskeimen gibt, erfolgt die Mitarbeit von den teilnehmenden Krankenanstalten auf freiwilliger Basis und in anonymisierter Form.
Dies, obwohl Krankenanstalten ja nach den Hygiene-Vorschriften weitreichende Auflagen zu erfüllen haben, wie dies ja auch schon gesetzlich vorgesehen ist. Die SPÖ-Ministerin hofft nun auf Freiwilligkeit und ein neues Meldesystem:
Im KAKuG findet sich die Vorschrift, dass die Überwachung/Surveillance von nosokomialen Infektionen in Krankenanstalten nach einem anerkannten, dem Stand der Wissenschaft entsprechenden Surveillance-System zu erfolgen hat. Eine gesetzliche Meldepflicht von Infektionen/Todesfällen mit Spitalskeimen an eine zentrale Stelle besteht nicht, im Rahmen der Zielsteuerung Gesundheit wird eine Verbesserung bzw. mögliche Vereinheitlichung von Datenerfassungen behandelt. Im Bundes-Zielsteuerungsvertrag hat man sich auf die Erarbeitung eines österreichweit einheitlichen Meldesystems geeinigt. Aktuell können daher keine österreichweiten Zahlen betreffend Infektionen durch Spitalskeime angegeben werden.
Oberhauser denkt nicht an legistische Maßnahmen
Einigermaßen ernüchternd im Bezug auf die weltweite Problematik der durch Spitalskeime hervorgerufenen Erkrankungen ist die Aussage der Ministerin, dass sie derzeit nicht an eine legistische Maßnahme zur Meldepflicht denkt. Dies, obwohl Hochrechnungen aus dem Jahre 2012 von bis zu 91.000 Todesfällen und 2,6 Millionen Erkrankten weltweit ausgehen.