Die SPÖ hat einen Rohbericht des Rechnungshofes über das Wiener Sozialhilfesystem bislang geheim gehalten. Wie die Kronen Zeitung berichtet, aus gutem Grund. In nur vier Jahren sind die Kosten für die bedarfsorientierte Mindestsicherung von 626 Millionen auf 1,6 Milliarden Euro empor geschnellt. Und kontrolliert wurde oft gar nicht.
Mindestsicherung in Wien „Fass ohne Boden“
Unter der abgetretenen Stadträtin Sonja Wehsely ist eine weitgehend unkontrollierte Auszahlung von Sozialhilfegeldern zu einem Fass ohne Boden geworden. Hauptnutznießer: Asyltouristen aus aller Welt. Denn wie die Zahlen belegen, hat sich Wien seit 2010 geradezu zu einem Magneten für Sozialtouristen und Gastarbeitslose entwickelt, die bei den Mindestsicherungsempfängern bereits einen Anteil von 48,5 Prozent stellen. Doch nicht nur das: Auch an nicht anspruchsberechtigte Ausländer sowie für Kinder, die es gar nicht gibt, wurden Sozialhilfegelder ausbezahlt. Damit wird immer klarer, weshalb die nicht nur für diesen Skandal verantwortliche Stadträtin Sonja Wehsely (SPÖ) eiligst zur Firma Siemens entsorgt wurde.
Hälfte der „Sozialfälle“ sind Ausländer
In Zahlen gefasst sieht das so aus: Insgesamt 151.058 Personen lebten im Juni 2016 in Wien von der bedarfsorientierten Mindestsicherung. Im Jahr 2010 waren es zum Vergleich „nur“ 81.000. Bei mittlerweile nur mehr knapp über der Hälfte dieser „Sozialfälle“ handelt es sich um Österreicher, für deren temporäre Unterstützung die Mindestsicherung ursprünglich vorgesehen war. Der Rest setzt sich mittlerweile aus Zuwanderern zusammen. 12.602 davon stammten alleine aus Syrien und 8.058 aus der Türkei. 36.300 Personen fielen in die Gruppe der „Asylberechtigten und Schutzbedürftigen“. Dies dürfte allerdings nicht die ganze Wahrheit sein, denn bei 30.000 Fallakten ist laut Rechnungshof keine Nationalität der Bezieher vermerkt worden.
Kaum Kontrollen
Wie sorglos unter der Verantwortung von Ex-Stadträtin Wehsely mit Steuergeld umgegangen wurde, zeigt der Umstand, dass die zuständige Magistratsabteilung 40 nur 63 Prozent der zur Kontrolle vorgeschriebenen Akten tatsächlich geprüft hat. Viele der Akten seien überhaupt verschollen, so der Rechnungshof. Doch nicht nur Akten, sondern auch 27 Kinder, für die Sozialgeld bezogen wurde, sind „unauffindbar“.
Auch bei der Identität der Antragsteller hat man es offenbar nicht so genau genommen. Wer keinen Ausweis vorlegen konnte oder wollte, wurde auch ohne Identitätsnachweis mit der monatlichen Mindestsicherung versorgt. Selbst Ausländer, deren Aufenthaltsbewilligung schon längst abgelaufen war, bekamen noch monatelang Geld ausbezahlt.