Die Korruptionsstaatsanwaltschaft startet einen neuen Anlauf, den Kärntner Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) vor ein ordentliches Gericht zu bringen. Im August letzten Jahres war man damit durch eine Weisung der Oberstaatsanwaltschaft Wien noch gescheitert.
Steuergeld soll ohne Leistung in SPÖ-Parteikasse geflossen sein
Bei den gegenständlichen Untersuchungen geht es um Zahlungen des Landes an die Werbeagentur Top Team Ende des Jahres 2009. Bei dieser Agentur handelte es sich um ein Unternehmen im Besitz der Kärntner SPÖ. Laut Staatsanwaltschaft sollen damals 140.040 Euro vom Land Kärnten an die SPÖ-Agentur geflossen sein, ohne dass dazu ein Leistungshintergrund bestanden hätte. Mittels gefälschter Rechnungen soll das Geld dann solange geparkt worden sein, bis es die Partei für Werbemaßnahmen abgerufen habe. Nutznießer der Aktion soll der damalige Landesrat für Gesundheit und Sport und jetzige Landeshauptmann Peter Kaiser gewesen sein.
Kontrollen umgangen
Möglich wurden die Geldflüsse laut Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dadurch, dass Kaiser die Zahlungen ohne Genehmigung des Finanzlandesrates geleistet hat. Auch eine Ausschreibung im Sinne des Bundesvergabegesetzes wurde unterlassen. Ob es diesmal zu einer Anklage kommt, ist noch nicht entschieden. Es heißt, dass die Justiz die Ermittlungsergebnisse der Korruptionsjäger noch prüfe.
Schützt Wiener Justiz Kaiser nochmals?
Ob es diesmal zu einer Anklage kommt, ist ungewiss. Während es gegen ehemalige BZÖ Politiker in einer ähnlichen Causa zu Recht zu einer Anklage und einem Verfahren gekommen ist, blieb Kaiser ein Gerichtsverfahren bisher erspart. Und das, obwohl Kaisers Büroleiter Arnold Gabriel seinen Chef bei der Staatsanwaltschaft bereits 2013 mit seiner Aussage schwer belastet hat. Gabriel habe, so zitierte ihn das Profil, zu Protokoll gegeben, „dass Dr. Kaiser bei der strategischen Entscheidung zur Umsetzung der Kampagne anwesend war und diese Umsetzung mitentschieden hat”.
Dies lässt vermuten, dass man in Wien auch diesmal fieberhaft nach einer Begründung suchen wird, um Kaiser und Genossen vor einem Gerichtsverfahren zu bewahren.
Für Peter Kaiser gilt die Unschuldsvermutung.